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Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl GFZ gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf. Beispiel: Bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 dürfen sich auf einem Grundstück mit 1000m² maximal 0,8 x 1000 = 800 m² Geschossfläche in den Vollgeschossen befinden. 

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Diskussion

  • Comment 23394
    A. Gramberg

    Weshalb werden in der Präsentation die Staffelgeschosse bei der GFZ nicht angegeben, obwohl diese bei einem Städtebaulichen Vertrag zwingend einzurechnen sind?

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