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Wahl/Einbindung einer Stadtteilvertretung

Eine Stadtteilvertretung begleitet als offizielle Vertretung der Bewohnerschaft, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Nutzerinnen und Nutzer den gesamten Prozess einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Die Stadtteilvertretung  erhält von der Verwaltung (z. B. Vertreter von Fachämtern) bzw. anderen Beteiligten (z.B. BVG, Gesobau, Kirche) frühzeitig Informationen über Planungen, Vorhaben und Maßnahmen, kann dazu Stellung beziehen und eigene Projekte anregen. Die Möglichkeiten zur Wahl der Stadtteilvertretung werden derzeit geprüft und hängen von der Festlegung eines Sanierungsgebiets und dem im Gebiet vorhandenen Interesse ab.