Grunderwerb unbebauter Grundstücke zur Sicherung von öffentlichen Standorten
Zur Sicherung von Grundstücken für Standorte wie zum Beispiel öffentliche Grün- und Freiflächen sowie Gemeinbedarfseinrichtungen (soziale und kulturelle Infrastruktur) ist der Erwerb von Grundstücken durch das Land Berlin erforderlich. Sofern geeignete unbebaute Grundstücke für Gemeinbedarfszwecke zur Verfügung stehen, sind diese durch die öffentliche Hand zu erwerben.