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Für den Berliner Senat heißt das: Auch Arbeit 4.0 muss sich an den Kriterien für gute Arbeit messen lassen. Sie muss sicher, gesund und fair vergütet sein, mit Familie, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Privatleben vereinbar sein. Sie muss errungene Schutzrechte für Beschäftigte bei Fragen der Arbeitszeit, dem Arbeitsschutz oder der Mitbestimmung sichern. Dieses Leitbild guter Arbeit ist auch in Berlin in der Koalitionsvereinbarung verankert und damit Grundlage der Arbeit des Senats.