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Quantitative/formelle Personalentwicklung

Um auf den schnellen Wandel im Berufsbild und in den Bibliotheksteams zu reagieren, bieten sich aus Praxissicht insbesondere Maßnahmen an zur quantitativen und formellen Personalentwicklung:

  1. Novellierung der Ausbildungsordnung von 1998
  2. Erarbeitung von bezirklichen Personalbedarfskonzepten und Personalentwicklungsplänen
  3. verbindliche Koordination in den Bezirken hinsichtlich der Entwicklung von Stellenplänen, u.a. zu Eingruppierungen und quantitativer Bemessung
  4. Finanzierung der Personalbedarfe

1. Novellierung der Ausbildungsordnung von 1998

Die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“ (MedInfoFAngAusbV)[63] beschreibt für die Fachrichtung Bibliothek als Gegenstand der Berufsausbildung Fertigkeiten und Kenntnisse der Erwerbung, Erschließung, Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Benutzungsdienst und Informationsvermittlung. Die in diesem Papier beschriebenen Zukunftsaufgaben für Öffentliche Bibliotheken machen jedoch Fertigkeiten und Kenntnisse erforderlich, die über die hier genannten Grundlagen hinausgehen. Ausbildungsordnung und Ausbildungscurricula sollten aktualisiert werden.

2. Erarbeitung von bezirklichen Personalbedarfskonzepten und Personalentwicklungsplänen

Geeignete zeitliche Rahmenbedingungen für Fortbildung und begleitendes Studium müssen geschaffen und bei der Personalbemessung berücksichtigt werden.

Für das bezirkliche Personalbedarfskonzept, für die Aufgabenbeschreibung von Stellen, die durch altersbedingtes Ausscheiden neu besetzt werden, und für neue Stellen mit spezifischen Qualifikationen ist es erforderlich, dass in den Bezirken Personalentwicklungspläne erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben werden. Das Personalbedarfskonzept ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und mit welchen Aufgaben neue Stellen geschaffen und besetzt werden. Das Verfahren für die Personalentwicklungsplanung und die Schulung der damit Beauftragten sollte zentral erarbeitet und durchgeführt werden.

Für viele der neuen Aufgaben werden höhere Personalkosten als Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 9 entstehen. Zudem müssen verstärkt Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen und in Stellenplänen eingeplant werden. Hierfür ist mit höheren Personalkosten zu rechnen.

Durch die dynamische Entwicklung der Bibliotheksarbeit entsteht ein wachsender Bedarf an strategischer Analyse und Planung, an der Optimierung von Geschäftsprozessen, der systematischen Evaluation und der Entwicklung des organisationalen Lernens. Das erfordert die Entwicklung von Kompetenzen und entsprechend dotierten Positionen für konzeptionelle und manageriale Aufgaben.

In jedem Bezirk sollte eine zusätzliche Stelle im höheren Bibliotheksdienst geschaffen werden, um den Fachbereichsleitungen eine Stellvertretung zur Unterstützung u.a. bei Strategieentwicklung und Evaluation, Personalentwicklung, Fortbildung, und Gesundheitsmanagement an die Seite zu stellen. Die Fachbereichsleitungen müssen durch diese neue Stelle in die Lage versetzt werden, die Fülle neuer Aufgaben, die für die Entwicklung zukunftsfähiger Bibliotheken entstehen, bewältigen zu können.

3. Koordination in den Bezirken hinsichtlich der Entwicklung von Stellenplänen, u.a. zu Eingruppierungen und quantitativer Bemessung

Im Rahmen der veränderten Entgeltordnung (Projekt des Zukunftspaktes) sollte für die vielfältigen Aufgaben der Bibliotheken eine einheitliche und adäquate Stellenbewertungsstruktur geschaffen werden.

4. Finanzierung der Personalbedarfe

Die Bereitstellung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Personalentwicklung sollte für die ersten fünf Jahre des Planes auf der höchsten Prioritätenebene angesiedelt sein.

Der Anteil der Personalkosten in den Landesmitteln für die Öffentlichen Bibliotheken sollte gesteigert werden, um in fünf Jahren einen Orientierungswert von 1,00 VZÄ/ 3.000 EW zu erreichen. Mit Erreichen dieses Wertes läge Berlin auf dem Niveau der Münchner Stadtbibliothek. Damit würde die Personalausstattung die neuen Aufgaben berücksichtigen und das Niveau eines Bibliothekssystems einer Metropole erreichen.

Dazu bedarf es, orientiert an der für 2025 prognostizierten Bevölkerungszahl von 3,888 Mio. Einwohnenden in Berlin über das IST an Personalstellen 2018 mit 858,7 (VZÄ lt. Stellenplan inkl. 55% ZLB) hinaus weiterer 437,3 Personalstellen. Bei rund 60.000 Euro je VZÄ (Durchschnittskostensatz) entstehen Gesamtkosten in Höhe von 26,5 Mio. Euro.

Diese Berechnungen berücksichtigen weder die Tarifsteigerungen noch die gegebenenfalls niedrigeren Personalkosten, die bei Einstellung jüngerer Mitarbeitender entstehen, die in niedrigere Erfahrungsstufen eingegliedert werden.

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[63] Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257, 2426), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 222) geändert worden ist.