[Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]
Der Prozess und seine Ergebnisse werden für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent kommuniziert. Geeignete Wege dafür sind festgelegt.
Für die Durchführung des Verfahrens wird ein Beteiligungskonzept erstellt. Dieses ist Grundlage für einen gut durchdachten und zielgerichteten Prozess. Das Konzept wird mit dem Büro für Bürgerbeteiligung abgestimmt. Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird, wenn möglich, an externe Prozessbegleiter*innen vergeben, um eine neutrale Moderation zu gewährleisten.
Für jede Beteiligung werden vorab folgende Fragen beantwortet und in einem Beteiligungskonzept schriftlich festgehalten: