Wie die Ansprache dieser Zielgruppen erreicht wird ist in den „Mindeststandards zur Barrierefreiheit bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen des Bezirksamts Mitte von Berlin“ (siehe Anhang) näher beschrieben. Die Ansprache und Kommunikation im Beteiligungsverfahren sollen in möglichst leichter Sprache erfolgen.