- Bürger*innen wenden sich direkt an die BVV
- Über die Einwohnerfragestunde (siehe auch Auszug aus dem Bezirksverwaltungsgesetz §43 im Anhang)
- Direkt über eine*n Bezirksverordneten
Die BVV berät darüber und gibt eine Empfehlung/Ersuchen an das Bezirksamt, welches darüber enscheidet, ob der Vorschlag aufgenommen wird.
[Mögliche Ergänzung: Die Bürgerinnen erhalten Informationsmaterial, wer die Mitglieder der BVV sind und wie diese zu erreichen sind, um den Kontakt zu erleichtern.]*