Die Bürger*innen können ihre Anregung zur Beteiligung sowohl formlos als auch formell einbringen:
Formelle Anregung Die Bürger*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können einen Einwohnerantrag stellen. Dieser ist im Bezirksverwaltungsgesatz (§44) geregelt (siehe Anhang).
Folgende Angaben müssen im Einwohnerantrag enthalten sein:
- Vorhaben, zu dem Beteiligung stattfinden soll
- Ziel und Begründung für die Bürgerbeteiligung
- Vorschlag für die Beteiligungsform (Methodenvorschläge für Verwaltung, BVV)
- Kontaktdaten der Ansprechpersonen
- Unterschriftenliste mit Namen, Adresse, Geburtsjahr, Unterschrift als Anlage