4.2 Einheitliche Informationswege schaffen Klarheit
Es ist klar geregelt, auf welchem Wege Beteiligungsverfahren bekannt gemacht werden bzw. über welche Informationswege im weiteren Verfahren über sie berichtet wird. Auf diese Weise können Bürgerinnen sicher sein, zu erfahren, wenn ein für sie interessantes Beteiligungsverfahren durchgeführt wird. Organisatorinnen von Bürgerbeteiligung wissen, welche Wege sie für die Bekanntmachung des Verfahrens nutzen können. Dies gilt sowohl für Beteiligungsverfahren, die durch die Verwaltung initiiert wurden als auch für solche, die von Seiten der Bürgerschaft eingebracht werden.
Für die Informationsvermittlung zu Beteiligungsverfahren im Bezirk erhält das Büro für Bürgerbeteiligung als zentrale Informations- und Steuerungsstelle eine große Bedeutung.