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  • Gute Bürgerbeteiligung setzt auf Verbindlichkeit. Die erarbeiteten Ergebnisse werden verbindlich und verlässlich umgesetzt, bzw. erläutert, welche Gründe dem entgegenstehen.

  • Die Ergebnisse des Verfahrens werden zeitnah dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird transparent dargelegt, wie mit den Ergebnissen weiter verfahren wird und welche weiteren Schritte geplant sind. Die Entscheidungsträger*innen legen Rechenschaft ab, wie die Entscheidung zu Stande gekommen ist.

  • Gute Bürgerbeteiligung braucht personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen (z.B. für das Büro für Bürgerbeteiligung) – diese sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Die Beteiligten eines Verfahrens tragen die Verantwortung dafür, im Verfahren sowie bei den Lösungs-vorschlägen sorgsam mit den Ressourcen umzugehen.