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6.2 Schulen

Bestand und räumliche Verteilung

Das Plangebiet Fennpfuhl verfügt mit insgesamt elf Schulen über ein umfangreiches Angebot an Schulplätzen, die je nach Profil für den Einzugsbereich oder den Bezirk als Ganzes angelegt sind (insbesondere sonderpädagogische Einrichtungen).

Das Plangebiet Fennpfuhl ist in drei verschiedene Schuleinzugsbereiche eingeteilt (vgl. Piktogramm rechts). Für die Grundschulen im Gebiet gilt derselbe Grundsatz wie für die Kindertagesstätten: Sie sind ursprünglich so im Gebiet angeordnet, dass keine Überquerung der Hauptverkehrsstraßen nötig ist. Da im Planungsraum 17 inzwischen keine Grundschule vorhanden ist, dienen die Sonnenuhr-Grundschule sowie die Hans-Rosenthal-Grundschule als nächstgelegene, für deren Erreichbarkeit jedoch die Landsberger Allee und der Weißenseer Weg (für die Hans-Rosenthal-Grundschule) überquert werden müssen.

Das im Gebiet vorhandene Gymnasium (Franz-Jacob-Straße 8) ist mit dem ÖPNV gut zu erreichen (S-Bahn Storkower Straße, Tram Anton-Saefkow-Platz).

In der nachfolgenden Tabelle sind die öffentlichen und privaten Schulen nach Schultypen aufgelistet. Die räumliche Verteilung ist in Abbildung 12 dargestellt.

 

Tab. 21: Schulen im Plangebiet Fennpfuhl[43]

Bewertung

Zur Deckung der sehr angespannten Situation mit Grundschulplätzen wurde die Grundschule am Roederplatz mit einem Modularen Ergänzungsbau (MEB) ausgestattet.

Dennoch ist im gesamten Gebiet ein Defizit an Grundschulplätzen vorhanden. Nach Aussage des Schul- und Sportamtes sind die vorhandenen Grundschulen mit ihren gegenwärtigen Kapazitäten nicht in der Lage, den künftig steigenden Bedarf an Grundschulplätzen zu decken. Weitere Anstiege der Zahlen von Kindern im Grundschulbereich tragen zur Verschärfung der gegenwärtigen Situation bei[1].

Die weiterführenden und privaten Schulen, die Schulen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt sowie die Einrichtungen der Erwachsenenbildung decken über den Ortsteil hinaus den Bedarf ab, weil diese keinem Schuleinzugsgebiet zugeordnet sind. Daher ist bei diesen Einrichtungen kein Defizit feststellbar.

Vorhaben und Konzepte

Bevor vorhandene Vorhaben und Konzepte aufgezeigt werden, wird dargestellt, in welchen möglichen Dimensionen sich die Bedarfszahlen für Grundschulen und für den Bereich SEK I entwickeln können (EW von 6 bis unter 15 Jahren, vgl. Tab. 2 sowie Prognose Tab. 10/1,2):

Tab. 22: Mögliche Entwicklung der Zahl der 6 bis unter 15-Jährigen

Mit den Zahlen der Prognose der Entwicklung der Zahl der 6 bis unter 15 Jährigen wird die Größenordnung eines möglichen Wachstums aufgezeigt. Zu beachten ist, dass die hier aufgezeigten Zahlen den möglichen Einwohnerzuwachs durch Wohnungszuwachs nicht enthalten (dieser wurde ab 2026 berücksichtigt, vgl. Tabelle 7 S. 23).

Für das Plangebiet bestehen laut Aussagen des Schul- und Sportamtes in folgender Tabelle aufgelistete Vorhaben.

Tab. 23: geplante Vorhaben (die in Klammern gesetzten Nummern beziehen sich auf die Vorhaben in Abb. 12)

Mit den Vorhaben 1 und 2, die sich in der unmittelbaren Planung befinden, kann kurzfristig das Angebot an Grundschulplätzen ergänzt werden. Die geplanten Erweiterungen decken jedoch lediglich den derzeitigen Bedarf an Grundschulplätzen ab. Der Mehrbedarf, der durch die angezeigte Entwicklung der Einwohnerzahl sowie durch möglichen Wohnungsneubau hinzukommen würde, wird mit diesen aktuellen Planungen jedoch nicht gedeckt. Das Grundschuldefizit im LOR 17 (nördlich Landsberger Allee) wird damit nicht abgebaut.

Innerhalb der städtebaulichen Rahmenplanung ist daher geprüft worden, inwieweit andere Grundstücke zur Bereitstellung von Kapazitäten für Grundschulen herangezogen werden können. Dabei gilt es, folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Grundschulen sollten vorzugsweise (gemäß AV Schulentwicklungsplanung) vorzugsweise 3 –bis 4-zügig geplant werden, um einen ausreichenden Schulbetrieb zu gewährleisten.
  • Das Grundstück hierfür muss neben dem Schulgebäude Platz für eine Turnhalle und Sportflächen bieten.
  • Zur Ausstattung der Schule gehört eine Schulmensa.
  • Mit den dazugehörenden Pausenflächen ist eine Mindestgrundstücksgröße von ca. 10.000 m² erforderlich.
  • Sofern Modulare Ergänzungsbauten errichtet werden können, ist eine angemessene Entfernung einzuhalten. Damit wird gewährleistet, dass der für den Schulbetrieb erforderliche Wechsel des Lehrpersonals möglich ist. Ebenso wird gesichert, dass die Schulkinder die Sportflächen und die Schulmensa des Hauptgebäudes nutzen können.

Hierfür wurden Grundstücke untersucht, die sich sowohl in unmittelbarer Nähe von vorhandenen Grundschulen befinden, bzw. für eine Schulnutzung in Frage kommen. Folgende Grundstücke können demzufolge als Neubau- oder Ergänzungsstandort oder für die Nutzung mit einem Modularen Ergänzungsbau (MEB) ausgestattet bzw. genutzt werden[46]:

Tab. 24: Standorte für neue Grundschulen bzw. Erweiterungen vorhandener Standorte

 

Für die Erweiterung der Nils-Holgersson-Schule wären ca. 2.200 m² verfügbar.

Von großer Bedeutung für die räumliche Verteilung der Grundschulen in den Planungsräumen des Gebietes Fennpfuhl ist die (Wieder-)Errichtung einer Grundschule im Planungsraum 17 (Vorhaben auf dem gegenwärtig als Tempohome genutzten Grundstück Hohenschönhauser Straße 75A). Eine mögliche Flächenaufteilung mit Berücksichtigung von öffentlichen Sportflächen und Flächen für eine Grundschule sollte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden.

Die Fläche 2 befindet sich in direkter Nähe der Hans-Rosenthal-Grundschule (Bernhard-
Bästlein-Straße 56) und wird im Plan als potenzielle Schulerweiterungsfläche für das Gebiet Fennpfuhl vorgesehen.

Die Fläche 3 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Sonnenuhr-Grundschule und besitzt eine Größe, mit der die ergänzende Ausstattung eines MEB bzw. eine andersartige Erweiterung möglich ist.

Mit der Aktivierung dieser Flächenpotenziale sowie der Sanierung und Aktivierung bisher nicht genutzter Standorte könnte dem steigenden Bedarf an Grundschulplätzen entsprochen werden.

Abb. 12: Schulen im Gebiet

 

Schlussfolgerungen

Entscheidend ist es, dass es gelingt, möglichst kurzfristig das Angebot an Grund- und weiteren Schulplätzen so aufzustocken, dass genügend Plätze in den Schulen vorhanden sind.

Die vorab beschriebene Problematik des Bedarfes an Plätzen in Grundschulen ist auf das Anwachsen der Zahl der schulpflichtigen Kinder zurück zu führen (vgl. Tab. 2 Altersstruktur). Mit den im Bau befindlichen Wohnungsbauvorhaben (552 WE, davon jedoch 375 WE als Unterkünfte für Studierende) sowie mit dem fortschreitenden Austausch der Wohnbevölkerung ist mit einem weiteren Nachfrage nach Grundschulkapazitäten zu rechnen. In den Tabellen 10/1 und 2 wird mit der Entwicklung der Altersstruktur dargelegt, in welcher
Größenordnung hier eine Entwicklung möglich sein kann (Anstieg im Jahr 2020 auf rd. 2.100 Schülerinnen und Schüler; im Jahr 2025 auf rd. 2.400 Schülerinnen und Schüler). In diesen Zuwachs sind Anstiege der Einwohnerzahl durch Vorhaben des ergänzenden Bauens auf Potenzialflächen (Wohnungsneubau) nicht einberechnet, diese kämen dann hinzu.

Um diesem Zuwachs zu begegnen, wird bereits vom Schul- und Sportamt die Sanierung mit der anschließenden Aktivierung von Schulstandorten betrieben (Wiederinbetriebnahme einer Schule Paul-Junius-Straße 69 als Grundschule; korrespondierend Nutzung des Standortes Paul-Junius-Straße 25 als Sekundarschule).

In Bezug auf die räumliche Verteilung von Grundschulstandorten ist es von großer Bedeutung, dass im Sozialraum 17 (nördlich der Landsberger Allee) eine Grundschule einschließlich der dazugehörenden Sportanlagen errichtet wird. Damit würde sich der Schulweg vor allem der Kinder der unteren Klassen wesentlich kürzer und sicherer gestalten, die Landsberger Allee und der Weißenseer Weg müssten nicht mehr gequert werden. Hierfür könnte das Grundstück Hohenschönhauser Straße 75A anteilig genutzt werden.

Die weiteren vorhandenen Schulstandorte sind bezogen auf ihre Flächenpotenziale ausgereizt, so dass es nur mit Modularen Ergänzungsbauten möglich ist, gegenwärtige und künftige Defizite aufzufangen, wofür Flächen in der Karl-Lade-Straße 25-47 genutzt werden können. Ein Reservestandort für eine potenzielle Schulerweiterung besteht in der Bernhard-Bästlein-Straße 56.

5.3 Zusammenfassung

Kitas

Die Entwicklung der sozialen Infrastruktur im Gebiet Fennpfuhl gewinnt angesichts bereits jetzt gestiegener Einwohnerzahlen und einer damit verbundenen stärkeren Nachfrage nach Kita- und Grundschulplätzen erheblich an Bedeutung.

Das Leitbild „Wohnen im Grünen - mitten in der Stadt“ als Grundlage der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes schließt insofern die bedarfsgerechte Entwicklung der sozialen Infrastruktur mit ein, denn Kita- und Schulplätze im Wohnumfeld sind Teil einer integrierten Stadtentwicklung.

Mit der Bereitstellung weiterer Kitaplätze (Zuwachs um rund 250 Plätze) sowie der möglichen Aktivierung von Reservestandorten ist mittelfristig ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita- Plätzen vorhanden. Schwierig kann die Bedarfsdeckung werden, wenn der Zuwachs an Kindern im Betreuungsalter z.B. durch Wohnungsneubau weiter ansteigt. Daher sind Angebote der Kinderbetreuung bei Vorhaben diesbezüglich „mitzudenken“.

 

 

Schulen

Im Schulbereich und besonders in den Grundschulen ist es wichtig, möglichst schnell weitere Kapazitäten anzubieten. Hierfür sind vom Schul- und Sportamt bereits Vorhaben eingeleitet, mit denen ergänzende Plätze für Grund- und Sekundarschulen angeboten werden können. Flächenpotenziale für Schulerweiterungen (Karl-Lade-Straße 25-47, ggf. mit Modularen Ergänzungsbauten sowie Bernhard-Bästlein-Straße 56) und einen neuen Grundschulstandort im Sozialraum 17 sind aufgezeigt (Hohenschönhauser Straße 75A).

Angebote der offenen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

Innerhalb der Bearbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes des Gebietes Fennpfuhl liegt der Schwerpunkt auf städtebaulich relevanten Fragestellungen. Daher werden im Abschnitt zur sozialen Infrastruktur vorrangig Kitas und Schulen betrachtet. Hier ist die öffentliche Hand zudem in einer Verpflichtung, die mit dem Rechtsanspruch an einen Kitaplatz (Kinder ab einem Jahr) sowie mit der Schulpflicht verbunden sind.

Im Gebiet Fennpfuhl gibt es über das Angebot an Kitas und Schulen hinaus vielfältige Angebote der offenen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Eine Übersicht über die im Gebiet vorhandenen Einrichtungen diesbezüglich ist im Bezirksregionenprofil dargestellt (Abschnitt Soziale Infrastruktur, S. 32 ff):

https://www.berlin.de/ba.../06_stadtteilprofil_fennpfuhl_2015_teil_1_stand_2806.pdf

Nutzungen flexibel anlegen

Aus heutiger Sicht zeigt sich folgendes: Den Wellen der demografischen Entwicklung wurde in der Vergangenheit (auch aufgrund von Sparzwängen in der öffentlichen Verwaltung) auch mit Abriss von Kitas und Schulen begegnet (innerhalb des Förderprogramms Stadtumbau Ost). Nun erscheint eine neue demografische Welle: Die Zahl der Kinder im Kita- und Grundschulbereich steigt an und es werden für beide mehr Platze als vorhanden benötigt.

Daher wird vorgeschlagen, künftige Standorte der sozialen Infrastruktur eher flexibel nutzbar als einseitig anzulegen. Schulen und Kitas können als „Wohngebietszentren“ begriffen und entwickelt, je nach Bedarf können Flächenanteile für Schule, Kita oder andere Betreuungsangebote „unter einem Dach“ konzipiert werden. Dies hätte folgende Vorteile:

  • Wellen der demografischen Entwicklung können ausgeglichen werden.
  • Das Netz dezentral vorhandener sozialer Einrichtungen wird erweitert.
  • Schulische Angebote können mit sozialpädagogischen Angeboten verknüpft werden.
  • Soziale Einrichtungen werden ganztägig genutzt, und z. B. nicht nur zu „starren“ Betreuungszeiten.
  • Die „Wohngebietszentren“ können von mehreren Altersgruppen genutzt werden.

Grundstücke für öffentliche Nutzungen sichern

Von großer Bedeutung in diesem Kontext ist es, dass vorhandene Grundstücke für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Eigentum des Bezirkes verbleiben, bzw. in das Eigentum des Bezirkes zurück gelangen.

Flächen für die soziale Infrastruktur haben Priorität vor Flächen für den Wohnungsneubau.

Abbildung 13: Schulen und Kitas, sonstige Einrichtungen der sozialen Infrastruktur

 

 

 

Vorschlag einer Teilfläche als Grundschulstandort

 

     [43]   Aussagen Schul- und Sportamt (Gespräch 13.06.2018 sowie November 2018)

     [44]   Aussagen Schul-und Sportamt (Gespräch 16.03.2018)

     [45]   Der Bezug für die Zunahme ist das Jahr 2017.

[46]  Siehe folgende Abbildung 12.