Zum Inhalt springen

Als ein bundesweiter Vorreiter in Sachen Bürger*innenbeteiligung in der Bezirkspolitik kann der Bezirk Lichtenberg auf eine lange Tradition der Bürger*innenbeteiligung zurückblicken. So wurde im Jahr 2005 der Lichtenberger Bürgerhaushalt etabliert, 2006 eine bezirkliche Gemeinwesenkonzeption erarbeitet (Anmerkung der Redaktion: Hier folgt eine Fußnote zur Erklärung) und durch die rege Beteiligung von Lichtenberger*innen eine breite Netzwerkstruktur des Gemeinwesens entwickelt (Anmerkung der Redaktion: Hier folgt eine Fußnote zur Erklärung). Lichtenberg verfügt damit über eine gewachsene Beteiligungskultur.

Die Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung sollen diese Kultur aufgreifen und verstetigen. Beteiligung soll in Lichtenberg ein kontinuierlicher und gelebter Austausch zwischen Politik, Verwaltung und der Bürgerschaft sein. Hierfür bestehen bereits zahlreiche Möglichkeiten: neben der Möglichkeit, sich mit Anliegen direkt an die Bezirksverordnetenversammlung oder das Bezirksamt zu wenden, gibt es vielfältige gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, z.B. im Rahmen von Bauvorhaben. Speziell für Bauvorhaben von privaten Trägern liegt seit 2017 auch ein gesonderter Leitfaden für die Beteiligung der Lichtenberger*innen vor. Über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus gibt es aber ebenfalls vielfältige Möglichkeiten, sich in die Planungen des Bezirks einzubringen.

Für die Möglichkeiten der informellen Bürger*innenbeteiligung (d.h. für gesetzlich nicht geregelte Formen der Beteiligung) soll dieser Leitfaden eine verbindliche Grundlage bieten, die die formelle Beteiligung (gesetzlich vorgeschrieben Beteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.  

Die Leitlinien dienen somit

a) als praktische Handlungsorientierung für die Lichtenberger Politik und Verwaltung sowie

b) als verlässlicher Bezugsrahmen für die Lichtenberger*innen.

Die Leitlinien wurden durch eine Arbeitsgruppe aus freiwilligen Vertreter*innen der Bürger*innenschaft, der Verwaltung sowie der Politik kooperativ erarbeitet. Gemeinsam wurde über die Fragen, wodurch sich gute Bürger*innebeteiligung auszeichnet und was mit Bürger*innenbeteiligung erreicht werden kann, diskutiert. Die erarbeiteten Leitlinien sollen einen Standard für alle künftigen Beteiligungsprozesse schaffen, egal ob es sich dabei um kleine oder komplexe Planungen und Vorhaben handelt. Beteiligungsprozesse und darauf basierende Entscheidungen sollen sich dabei stets am Gemeinwohl orientieren und Beiträge zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung Lichtenbergs leisten.