Was denken Sie über den Entwurf?
Sie können den Entwurf absatzweise oder als Ganzes kommentieren. Gibt es Begriffe, die näher erläutert werden könnten? Bleibt etwas unklar?
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist in Berlin für Entwicklungspolitik zuständig und lädt dazu ein, den neuen Entwurf für die entwicklungspolitischen Leitlinien zu kommentieren.
Sie können den Entwurf absatzweise oder als Ganzes kommentieren. Gibt es Begriffe, die näher erläutert werden könnten? Bleibt etwas unklar?
Berlin versteht sich als international bestens vernetzte, kulturell sowie gesellschaftlich vielfältige und innovative Bundeshauptstadt Deutschlands. Die Berliner Landesregierung begrüßt das große Engagement der entwicklungspolitischen und migrantisch-diasporischen Zivilgesellschaft und der an einem Leitbild nachhaltiger Entwicklung ausgerichteten Unternehmen, Stiftungen, Verbänden und Wirtschaftskammern, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Menschenrechtsorganisationen, Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dabei sieht die Berliner Landesregierung die Stärke aller Berliner Einrichtungen und Partnerorganisationen im Inland wie im Ausland und begrüßt deren Engagement, Kenntnisse und Kompetenzen. Ebenso bedeutend sind die gesellschaftliche Verankerung und Sichtbarkeit der internationalen und entwicklungspolitischen Einrichtungen des Bundes in Berlin. Es besteht eine enge entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen den deutschen Ländern und Abstimmungen mit Engagement Global, der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, dem World University Service, der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit und der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie v.a. dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Im Kontext verwaltungsübergreifender Strategien verdeutlichen die vorliegenden Leitlinien Schnittstellen der Entwicklungspolitik zu Nachhaltigkeit und Internationalisierung, Außenwirtschaft sowie Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Arbeits-, Migrations-, Integrations-, Antidiskriminierungs-, Vielfalts- und Bildungspolitik. Die Richtlinien der Regierungspolitik der Berliner Landesregierung geben darüber hinaus die landespolitischen Kernthemen und Maßnahmen vor. Der Berliner Landesregierung wird darauf achten, dass landespolitische Entscheidungen nicht im Widerspruch zu Grundlagen und Zielen dieser Leitlinien stehen. Das Land Berlin setzt einen Schwerpunkt bei eigenen Leistungen, d.h. Förderungen von entwicklungspolitischen Strukturen und Projekten, auf die Inlandsarbeit.
Die geförderten Initiativen des Landes Berlin sind stets komplementär zu den Maßnahmen und der Politik des Bundes, der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen einzuordnen. Zu diesem Rahmen gehören vor allem die Beschlüsse der Länder, der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten [4] zur Entwicklungszusammenarbeit und auf Bundesebene die Aktivitäten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie fachlich zuständige Bundesministerien für Themen der Internationalen Beziehungen, Klimaschutz und Außenwirtschaft, z.B. die Rohstoffstrategie. Diese Leitlinien orientieren sich außerdem an nationalen und internationalen Vereinbarungen zur Wahrnehmung der globalen Verantwortung für Nachhaltigkeit, insbesondere an den Richtlinien und Vereinbarungen der Vereinten Nationen [5]. Die entwicklungspolitischen Leitlinien Berlins bestärken so die Ausrichtung auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) [6] , die für alle Staaten gelten und stützen die Charta der Menschenrechte, der Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die entwicklungspolitischen Aktivitäten der EU und der UN-Dekaden [7].
Zu 4 - Beschlüsse der Länder: Zuletzt Beschluss der Ministerpräsidenten zur Entwicklungszusammenarbeit vom 10. Juni 2021, siehe und die Entschließung des Bundesrats vom 18.10.2024 (Drucksache 448/24) „Entwicklungszusammenarbeit der Länder und Kommunen stärken“
Zu 5 - Richtlinien und Vereinbarungen der Vereinten Nationen: Insbesondere an
Zu 6 - Nachhaltigkeitsziele: Die SDGs sind im Einzelnen: SDG 1 – Keine Armut, SDG 2 – Kein Hunger, SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen, SDG 4 – Hochwertige Bildung, SDG 5 – Geschlechtergleichstellung, SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitärversorgung, SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie, SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur, SDG 10 – Weniger Ungleichheiten, SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden, SDG 12 – Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster, SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz, SDG 14 – Leben unter Wasser, SDG 15 – Leben an Land, SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, SDG 17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Zu 7 - Dekaden der Vereinten Nationen: U.a. 2021-2030 Vierte Internationale Dekade für die Beseitigung des Kolonialismus (A/RES/75/123), Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)