Im Bezirk Pankow nimmt - wie überall in Berlin - der Radverkehr stetig zu. Die bestehende Radinfrastruktur stößt an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Ausbau und die Anpassung an die neuen Bedarfe entsprechen auch der Intention des im Juli 2018 in Kraft getretenen Berliner Mobilitätsgesetzes. Fahrradstraßen sind Bestandteile wichtiger Radverkehrsverbindungen und ermöglichen eine Bündelung des Radverkehrs.
In Umsetzung des Beschlusses (VII/0819) vom 05.09.2016 der Bezirksverordnetenversammlung läuft seit Anfang September 2018 die Verkehrsuntersuchung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Stargarder Straße und in der Gleimstraße. Beide Straßen gehören zur Nordspange des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes. Bereits heute ist ein hohes Radverkehrsaufkommen zu verzeichnen. Mit der Studie soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann.
Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine dem Radverkehr vorbehaltene Straße: hier ist nebeneinander Fahren erlaubt, die Höchstgeschwindigkeit für KfZ beträgt 30km/h, Autofahrer*innen müssen Radfahrer*innen Vorrang einräumen. Durch Zusatzzeichen werden Fahrradstraßen beispielsweise für Anlieger oder Lieferverkehr freigegeben.
Im Rahmen dieser Studie sollen die Anregungen und Meinungen der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden, Radfahrer*innen und aller Interessierten in die Untersuchung einbezogen werden. Hierzu findet am 19.10.2018 eine Informationsveranstaltung statt. Weitere Hinweise, Anregungen, Ideen und Kommentare können Interessierte hier im Rahmen der Online-Beteiligung (22.10. - 18.11.) in die laufende Studie einbringen. Die Ergebnisse fließen in die weitere Untersuchung ein.
Außerdem erhalten Gewerbetreibende die Möglichkeit, sich über einen gesonderten Fragebogen an dem Verfahren zu beteiligen. Diesen können Sie hier herunterladen: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/kis/artikel.752066.php