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Fünf Instrumente für gute Beteiligung im Bezirk?

Im Rahmen der landesweit beschlossenen Leitlinien wurden fünf Umsetzungsinstrumente für Bürgerbeteiligung entwickelt. Wie sollten diese konkretisiert und ausgestaltet werden, damit sie in Tempelhof-Schöneberg Wirksamkeit entfalten? Was erscheint Ihnen als besonders relevant – was als weniger relevant? Teilen Sie Ihre Gedanken, Meinungen und Ideen, indem Sie einzelnen oder allen Instrumente Ihre Kommentare hinzufügen.

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Und so können Sie mitmachen:
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Umsetzungsinstrumente

“Damit Bürgerinnen und Bürger jederzeit persönlich erfahren können, wo eine Beteiligung aktuell möglich ist und wie man sich beteiligen kann, werden eine zentrale Anlaufstelle und Anlaufstellen in den Bezirken eingerichtet. Sie haben feste und bürgerfreundliche Öffnungszeiten. Die Teams der Anlaufstellen informieren, beraten und vernetzen zum Thema Beteiligung [...]. Sie unterstützen Bürger und Bürgerinnen bei der Anregung von Beteiligung und bei deren Selbstorganisation. Sie helfen bei der Organisation von Weiterbildungen für Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik. -Die zentrale Anlaufstelle wird gemeinsam von der Verwaltung und von einem freien, gemeinnützigen Träger betrieben. So ist die Neutralität der Anlaufstelle gewährleistet und sie kann Bürgerinnen und Bürger unabhängig unterstützen und informieren.” 

“Welche Projekte [...] laufen derzeit, welche sind geplant, welche Auswirkungen haben sie? Wo ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen und wo (und warum) nicht? All diese Informationen finden Bürger und Bürgerinnen zukünftig in einer Vorhabenliste, die im Internet (unter mein.berlin.de) und in gedruckter Form verfügbar sein soll. Die Liste informiert frühzeitig und in verständlicher Sprache über Vorhaben und wird regelmäßig aktualisiert. Bürgerinnen und Bürger können auch fehlende Projekte ergänzen, die dann in der digitalen Version veröffentlicht werden.” 

"Es gibt immer wieder Vorhaben, die für die Bürgerinnen und Bürger oder für die Zukunft der Stadt besonders bedeutsam sind. Bei derartigen Projekten führt die Verwaltung in der Regel von sich aus eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch. -Bei Projekten in der Vorhabenliste, für die zunächst keine Beteiligung vorgesehen ist, können Bürger und Bürgerinnen selbst eine Beteiligung anregen. Die Anregung kann formlos oder per Antrag bei der zentralen Anlaufstelle erfolgen. Sie wird den zuständigen Senatorinnen und Senatoren vorgelegt. Wird sie abgelehnt, muss dies schriftlich begründet werden. Das gilt für Projekte des Landes und wird ähnlich auch für die Bezirke angestrebt."

“Damit alle wissen, worum es geht, soll für jede Beteiligung vorab ein Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Aus ihm wird deutlich, worum es bei der Beteiligung geht, wie sie abläuft, wer mitwirken kann und wie die Ergebnisse in das Vorhaben einfließen. Dieses Konzept wird rechtzeitig im Internet über einen Link in der digitalen Vorhabenliste veröffentlicht.”  

"Ein Beirat wird die Umsetzung der Leitlinien begleiten. Er wird sich mit den Erfahrungen aus dem Prozess der Erarbeitung der Leitlinien auseinandersetzen. Er kann auch Empfehlungen zur Beteiligung bei geplanten und laufenden Projekten geben. Besetzt wird er jeweils für vier Jahre durch Mitglieder aus Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern. Durch diese Vielfalt werden verschiedene Perspektiven einbezogen."

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