BEP City West
Kommentieren Sie das Nutzungskonzept und den Bericht zur Bereichsentwicklungsplanung City West.
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bereichsentwicklungsplanung für die City West
Gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG-BauGB) (AV BEP) Nr. III. 13 liegt der Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung City West inklusive des Erläuterungsberichts für alle Interessierten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf öffentlich aus.
Die öffentliche Auslegung der Bereichsentwicklungsplanung für die City West findet bis bis einschließlich 11. Dezember 2025 statt.
Mehr Informationen auf den Seiten des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf