Ihre Kommentare und Hinweise zu den Hellersdorfer Brücken
Sie haben Anmerkungen oder Hinweise, die in die laufenden Planungen zu den Hellersdorfer Brücken einfließen sollten? Dann nutzen Sie die Kommentarfunktion und teilen Ihre Vorschläge mit uns.
Bürger*innenbeteiligung zu den Baumaßnahmen an den beiden Brückenbauwerken
© SenUMVK
Die Hellersdorfer Brücken befinden sich im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Hellersdorfer Brücke überquert die Wuhle und die östliche Hellersdorfer Brücke die Neue Wuhle. Die Brücken liegen in direkter Nachbarschaft sowohl zu den „Gärten der Welt“ als auch zu wohnungsnahen Grünanlagen. Außerdem grenzen sie an die Eisenacher Straße. Diese soll aufgrund des derzeit schlechten Fahrbahnzustandes, der ungenügenden Beleuchtung sowie des unzureichenden Platzangebots für Fuß- und Radverkehr erneuert werden. In diesem Zuge erfolgen auch die Brückenbaumaßnahmen: Der Brückenbereich soll verbreitert werden, um eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten. Der Bereich für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen wird neugestaltet.
Das Vorhaben befindet sich momentan in der Entwurfsphase, zur Bauphase können daher noch keine detailierten Angaben gemacht werden. Der Bereich der Eisenacher Straße wird seit Ende 2022 grundhaft ausgebaut.
Weitere Informationen unter: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/brueckenbau/hellersdorfer-bruecken/
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Wir danken allen Teilnehmenden für ihre Hinweise. Häufig gestellte Fragen sowie Anmerkungen werden wir im Nachgang noch einmal hier aufbereiten.
Hier finden Sie die Präsentation der Online-Veranstaltung vom 28.2.2023:
Eine erste Auswahl an Fragen, die durch die Planungen rund um die Hellersdorfer Brücken aufkamen, und die dazugehörigen Antworten finden Sie hier.
Wann beginnt die Brückenbaumaßnahme?
Der Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken beginnt voraussichtlich im Jahr 2025 und im Anschluss an die fertiggestellte, derzeit stattfindende Straßenbaumaßnahme.
Wie ist die Verkehrsführung bauzeitlich geregelt?
Die bauzeitliche Verkehrsführung befindet sich derzeit in der Planung und Abstimmung. Ziel ist hierbei, die Dauer der Verkehrseinschränkungen und den Eingriff in Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Komme ich als Fußgänger*in/ Radfahrer*in während der Bauzeit über die Brücken?
Die Führung des Fuß- und Radverkehrs wird im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme angeordnet. Eine konkrete Linienführung ist derzeit noch nicht bekannt.
Die in dem Plan zu sehenden Radwege von 2 Metern Breite entsprechen nicht den neuen gesetzlichen Vorgaben. Wird dies noch angepasst?
Die Planung zum derzeit stattfindenden grundhaften Ausbau der Eisenacher Straße wurde bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Berliner Mobilitätsgesetzes und damit ohne die diesbezüglichen Vorgaben erarbeitet.
Die Berücksichtigung neuer Planungsvorgaben, welche in der vor Kurzem eingeführten Entwurfsfassung der AV Geh- und Radwege vorliegen, hätte eine erneute Planung der gesamten Straßenbaumaßnahme (ca. 1,5 km zwischen Blumberger Damm und KP Gothaer Straße), der Abstimmung der vorhandenen Leitungsträger und einen deutlichen Zeitverzug in der Umsetzung bedeutet. Weiterhin ist hierzu zu bemerken, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse z.B. schützenswerter Baumbestand der vorhandenen Alleebäume eine Aufweitung des Querschnitts für Geh- und Radwege unter der Berücksichtigung naturrechtlicher Belange nicht unproblematisch umzusetzen ist.
Warum fehlt in der Planung eine Lärmschutzwand Richtung Westen für das Getreideviertel?
Das Getreideviertel befindet sich westlich des Blumberger Damms in deutlicher Entfernung und nicht im unmittelbaren Umfeld der Hellersdorfer Brücken. Das Bauvorhaben steht daher nicht im unmittelbaren örtlichen Kontext/ Einflussbereich zum Wohnviertel.
Durch den Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken werden keine wesentlichen Änderungen hervorgerufen die eine Lärmvorsorge im Einflussbereich der Brückenbaumaßnahme hervorrufen.
Wie ist die Erreichbarkeit der Gärten der Welt bauzeitlich geregelt? Kann ich während der Bauzeit den Parkplatz nutzen?
Über die gesamte Bauzeit der Brückenbaumaßnahme ist der nördliche Eingang der Gärten der Welt erreichbar. Der Parkplatz der Gärten der Welt kann für den motorisierten Individualverkehr während der Dauer der Brückenbaumaßnahme uneingeschränkt genutzt werden.
Der östlich der Neuen Wuhle und westlich der Wuhle verlaufende Wuhlewanderweg kann ebenfalls weiterhin genutzt werden.
Es ist geplant zuerst den Straßenbau und im Anschluss den Brückenbau durchzuführen. Warum können Straßenbau und Brückenbau nicht parallel stattfinden?
Brücken und Straße sind konstruktiv und naturschutzrechtlich unterschiedlich zu betrachten. Während die aktuell stattfindende Straßenbaumaßnahme als Linienbauwerk bautechnisch unter Beibehaltung einer einseitigen/ halbseitigen Verkehrsführung umgesetzt werden kann, ist dies aufgrund der konstruktiven Randbedingungen für die Brückenbauwerke nicht möglich. Beide Bauwerke sind monolithisch (in einem Stück) hergestellt und müssen vollständig in einem Stück zurückgebaut werden. Eine halbseitige Verkehrsführung ist hier nicht möglich. Aus konstruktiven Gründen ist daher für den Rückbau und den Neubau eine Unterbrechung des Durchgangsverkehrs im Brückenbereich der Eisenacher Straße erforderlich.
Der Brückenbereich befindet sich im Wuhletal und somit in einem schützenswerten Naturraum. Der Boden besitzt eine besonders hohe Schutzwürdigkeit. Eingriffe in Natur und Umwelt sowie in den Boden sind auf ein nur unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken.
Derzeit wird untersucht, wie die Verkehrsführung im Bauzeitraum des Brückenbaus unter der Maßgabe einer Minimierung des Eingriffs in den Naturraum und der Minimierung der Gesamtbauzeit und damit der Reduzierung der verkehrstechnischen Beeinträchtigung geführt wird. Hierzu ist eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung beauftragt. Unabhängig vom Ergebnis der Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die östlich und westlich gelegenen Wohngebiete sowie die Erreichbarkeit des Nordeingangs der Gärten der Welt und Nutzbarkeit des Parkplatzes auch im Bauzeitraum der Brückenbaumaßnahme gewährleistet bleibt.
Nicht zuletzt würde eine parallele Bauausführung zu logistischen Problemen der Baustellenandienung und Behinderungen im Baubereich führen, welche sich negativ auf die Gesamtbauzeit und die Verkehrsbeeinträchtigung auswirken würde. Infolge der halbseitigen Straßenbaumaßnahme kann nur ein Fahrstreifen aufrecht erhalten bleiben. Bei einer gleichzeitigen Sperrung der Brücke wäre demzufolge kein Straßenbau mehr möglich. Insofern ist die vorgesehene stufenweise Ausführung im Sinne der Gesamtbauzeit als optimiert zu betrachten.
Wie lange dauert die Baumaßnahme?
Nach aktuellem Planungsstand ist mit einer Bauzeit von 2,5 Jahren für den Brückenersatzneubau zu rechnen.