5. Sitzung der Bürgerschaftlichen AG
Am 30.05.2022 kam die Bürgerschaftliche AG zum 5. Mal zur Zusammenarbeit an den bezirklichen Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung zusammen. Bei der zweiten Sitzung in Präsenz, die im Kiezraum auf dem Dragoner Areal stattfand, ging es zum einen um die Priorisierung der bisher entwickelten Empfehlungen der BürgAG zu den Instrumenten Beteiligungskonzept und Anregung von Beteiligung und zum anderen um die Auseinandersetzung mit dem Instrument Beteiligungsbeirat.
Zum inhaltlichen Wiedereinstieg stellte (ein BürgAG-Mitglied/ Schnittstellen-Akteur) Magnus Hengge von Lokalbau ein aktuelles bezirkliches kooperatives Beteiligungskonzept „Block 616“ vor. Dabei deklinierte er das Beteiligungskonzept vom "Block 616" entlang der Kategorien der Ausführungen zum Instrument Beteiligungskonzept des landesweiten Umsetzungskonzept durch.
Anschließend wurden die bisherigen Empfehlungen der BürgAG zur Umsetzung der Instrumente Beteiligungskonzept und Anregung von Beteiligung in freier Gruppenarbeit auf Plakaten diskutiert, zusammengefasst, ergänzt und priorisiert.
Als wichtigste Empfehlungen zum Beteiligungskonzept wurden dabei gewählt:
- Beteiligungskonzept sollte grundsätzlich den Aufbau von selbstorganisierten Strukturen (Initiativen, Nachbarschaftsorganisationen etc.) stärken und beim Aufbau dieser berücksichtigen
- Bei der Konzipierung von Beteiligungsverfahren sollte immer auch die organisierte Zivilgesellschaft mit eingebunden werden z.B. mit Hilfe der AKS Gemeinwohl
- Es sollten barrierefreie Beteiligungsmethoden genutzt werden: z.B. sollte möglichst mehrsprachig gearbeitet werden (können)
Als wichtigste Empfehlungen zur Anregung von Beteiligung wurden folgende Aspekte gewählt:
- Das Musterformblatt zur Anregung von Beteiligung sollte in leichte Sprache und mehrsprachig übersetzt werden
- Grundsätzlich sollte das Unterstützungsangebot der Anlaufstelle bei der Antragsstellung öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden, um Bürger*innen nicht nur zu berechtigen, sondern auch zu befähigen
- Es sollte Ausführungsvorschriften für die Verwaltung geben: Verbindlichkeit, Informationspflichten, Fristen
Anschließend führte das Projektteam in die Ausführungen zu den Instrumenten Beteiligungsbeirat des Umsetzungskonzepts der Berliner Verwaltung ein. Nach einer Rückfragenrunde dazu wurden in Kleingruppen an Thementischen folgende Empfehlungen formuliert und als wichtigste Hinweise für Umsetzung der Leitlinien der bezirklichen Verwaltung gewählt:
- Wir empfehlen eine Weiterführung der BürgAG unter Berücksichtigung der bisher gemachten Erfahrungen und Ergebnissen: „Überführung in einen provisorischen Beteiligungsbeirat“; Weiterarbeit an der Umsetzung der Instrumente
- Der Bericht des Beirats muss fester Tagesordnungspunkt sein im Ausschuss StadtBW
- Methodenmix: Die Arbeitsweise des Beteiligungsbeirates sollte auf einem Methodenmix beruhen und Beteiligung und Diskussion ermöglichen; Mitglieder sollten Fähigkeiten in der Koordination der Sitzung einbringen (moderieren, protokollieren, vorstellen); Gleichberechtigte Agenda-Setzung
- Wissenstransfer: Abholen der Zivilgesellschaft durch Crashkurs (onboarding; nullte Sitzung für Bürger*innen, um sich zu organisieren); Auch Verwaltung muss Dinge leichter darstellen; Prozess des Lernens und Mitreden (Tandems bilden)
- Zielsetzung: Was sind die Aufgaben, Ziele…?; Klare Vermittlung von Plänen/Zielen; Transparenz: Welchen Einfluss haben wir wirklich?