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4. Sitzung der Bürgerschaftlichen AG

Am 03.05.2022 traf sich die Bürgerschaftliche AG zum 4. Mal zur Zusammenarbeit an Empfehlungen zur Umsetzung der bezirklichen Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung. Bei der ersten Sitzung in Präsenz, die im Kiezraum auf dem Dragoner Areal stattfand, ging es zum einen um die Priorisierung der bisher entwickelten Empfehlungen der BürgAG zu den Instrumenten Anlaufstelle und Vorhabenliste und zum anderen um die Auseinandersetzung mit den Instrumenten Anregung von Beteiligung und Beteiligungskonzept.

Nach einem Austausch über Aktuelles, in dem einige Mitglieder von ihrem selbstorganisierten Besuch bei der Anlaufstelle in Lichtenberg berichteten und letzte Abstimmungen über die, von der BürgAG verfasste Stellungnahme an die Senatsverwaltung zur geplanten Haushaltskürzung hinsichtlich der Mittel für die Umsetzung der Beteiligungsleitlinien stattfanden, gab das Projektteam ein Update über den bezirklichen Prozess und dessen Perspektive.

Anschließend wurden die bisherigen Empfehlungen der BürgAG zur Umsetzung der Instrumente Anlaufstelle(n) und Vorhabenliste in freier Gruppenarbeit auf Plakaten diskutiert, zusammengefasst, ergänzt und priorisiert.

Als wichtigste Empfehlungen zur Anlaufstelle wurden dabei:

  • Die Einplanung von ausreichenden finanziellen/personellen Ressourcen für das Anlaufstellen-Netzwerk
  • Die Definition von Standardaufgaben und Sonderaufgaben (entsprechen der Historie) der Anlaufstellen im Netzwerk
  • Eine klare Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen dem bezirklichen Anlaufstellen-Netzwerk und Zentraler Anlaufstelle sowie zwischen bezirklichen Anlaufstellen-Netzwerk und Bezirksverwaltung

gewählt.

Als wichtigste Empfehlungen zur Vorhabenliste wurden folgende Aspekte gewählt:

  • Die Erweiterung dessen, was auf die Vorhabenliste kommt um:
    • Private Bauvorhaben
    • Vorhaben nach BauGB § 30, 31, 33, 34, 35 
    • Vorhaben, die im Stadtplanungsausschuss oder der BVV vorgestellt werden 
    • Vorhaben, für die ein Bauantrag gestellt wird (vgl. Amsterdam) 
    • Vorhaben, für die ein entsprechender Einwohner*innenantrag gestellt wurde
  • Dieser Empfehlung nach sollten außerdem Bürger*innen anregen können, dass Vorhaben auf die Vorhabenliste gesetzt werden. Im Falle einer Ablehnung muss dies begründet werden.
  • Die zugängliche und verständliche Gestaltung der Vorhabenliste und deren Erreichbarkeit und Sichtbarmachung

Anschließend führte das Projektteam in die Ausführungen zu den Instrumenten Beteiligungskonzept und Anregung von Beteiligung des Umsetzungskonzepts der Berliner Verwaltung ein.

Nach einer Rückfragenrunde dazu wurden in Kleingruppen an Thementischen folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Aspekte sind euch bei der Umsetzung der Anregung von Beteiligung besonders wichtig (inkl. Möglichkeit der Kommentierung des Musterformblatts (UmKo S.86))?
  • Fehlt bei den Antragsberechtigten laut UmKo eine Gruppe (explizit genannt werden alle Bürger*innen, die organisierte Zivilgesellschaft und Kinder und Jugendliche)?
  • Welche Mindestanforderungen sollte ein Beteiligungskonzept erfüllen?
  • Sonderfall: Partizipative Erarbeitung von Beteiligungskonzepte: Welche Empfehlungen gibt es aus bürgerschaftlicher Perspektive, die im Sonderfall der partizipativen Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes (in einem eigenen Projekt-Gremium) berücksichtig werden sollten?
  • Wenn ihr an die Gruppen denkt, deren Perspektiven ihr in die BürgAG einbringt: Wie sollten diese in Beteiligungskonzepten mitgedacht werden? Welche Multiplikator*innen sind für diese Gruppen miteinzubeziehen?

Dabei war auffallend, dass die Teilnehmenden die Instrumente viel im Zusammenspiel diskutierten und sowohl die Vorhabenliste als auch das Anlaufstellen-Netzwerk in ihren Empfehlungen mit bedachten.

Hier geht's zum Sitzungsprotokoll