Unterschutzstellungsverfahren: Ausweisung von Bäumen und Findlingen als Naturdenkmal (Neufassung der Verordnung)
Aufgrund ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sollen künftig 643 Bäume und 70 Findlinge gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Naturdenkmal erklärt werden.
Projektdetails
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Organisation
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -
Themen
- Umwelt & Grünflächen
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Status
beendet
Online-Beteiligung
Statistik & Ergebnisse
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