Änderungsverfahren zum Landschaftsschutzgebiet Schöneberger Südgelände
Für die gekennzeichneten Flächen wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, sie aus dem bestehenden LSG zu entlassen.
Für die gekennzeichneten Flächen wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, sie aus dem bestehenden LSG zu entlassen.