Aktualisierung der Erhaltungsverordnung Ortskern Rudow (ErhVO OR)
Bringen Sie Ihre Hinweise und Bedürfnisse ein und aktualisieren Sie mit uns die ErhVO Ortskern Rudow aus dem Jahr 2008: Klimaschutz, Energieeffizienz, Schutz der Bausubstanz und des historischen Ortskerns, aber auch seine Wirtschaftlichkeit.
© Bezirksamt Neukölln / Museum Neukölln
Der Ortskern Rudow im Bezirk Neukölln von Berlin muss besonders geschützt werden, um das Erscheinungsbild der Gebäude und Freiflächen zu bewahren. Der Ortskern Rudow ist nicht nur das heutige Zentrum im Ortsteil Rudow, sondern steht auch für den historisch gewachsenen märkischen Dorfkern. Seine Spuren lassen sich bis ins Jahr 1373 zurückverfolgen.
In Rudow wird das Ortsbild in erster Linie von historischen Bauernhäusern und deren Nebengebäuden geprägt. Aber auch die Gestaltung der Freiräume durch repräsentative Vorgärten und deren Einfriedung mit Zäunen oder die Befestigung von Höfen in Natursteinpflaster haben eine ortsbildprägende Wirkung.
Was bisher geschah
Der Schutz des historischen Ortskerns wurde von der Politik ab 2005 als wichtig eingestuft und auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße Alt-Rudow diskutiert. 2006 wurde eine städtebauliche Untersuchung zur Erhaltungsverordnung abgeschlossen, 2008 trat anschließend die Erhaltungsverordnung in Kraft. Ein Gutachten aus dem Jahr 2016 zeigt, dass die Erhaltungsverordnung grundsätzlich wirksam ist und ihre Ziele erreicht. Um das kulturelle Erbe und die Lebensqualität im Ortskern Rudow zu erhalten, braucht es die Unterstützung von Vielen - auch von Ihnen!
Was ist überhaupt eine Erhaltungsverordnung?
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen sind Regeln zum Bauen. Diese Regeln machen die Städte und Gemeinden in Deutschland, in Berlin die Bezirke. Die Regeln für die städtebauliche Erhaltungsverordnung bilden das sogenannte besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch (§ 172 und folgende).
Ziel einer Erhaltungsverordnung ist, das besondere Aussehen eines Ortsteils und den Gebäuden darin zu bewahren. Ein Ortsteil oder ein Gebäude sieht besonders aus, wenn es das Ortsbild sehr stark prägt. Wenn man ein Gebäude in einem Erhaltungsgebiet abreißen, verändern oder anders nutzen möchte, muss der Bezirk dies erst genehmigen. Auch Änderungen an den Außenanlagen oder die Anbringung von Werbeanlagen sind im Erhaltungsgebiet genehmigungspflichtig.
Städtebauliche Erhaltungsgebiete werden gerne mit sozialen Erhaltungsgebieten verwechselt. Letzte werden umgangssprachlich Milieuschutz genannt. Sie regeln den Schutz der Bewohnerschaft vor Verdrängung. In den meisten Teilen Deutschlands sowie im Baugesetzbuch heißt die Erhaltungsverordnung übrigens Erhaltungssatzung.
Ihre Meinung ist gefragt
Bei der Aktualisierung der Erhaltungsverordnung Ortskern Rudow möchten wir Bedenken, Bedarfe und Überlegungen der Betroffenen berücksichtigen, soweit dies der rechtliche Rahmen zulässt.
Das ist das Erhaltungsgebiet Ortskern Rudow:
Machen Sie mit!
Unter dem Reiter "Beteiligung" können Sie ab dem 15. August 2024 Ihre Ideen einreichen und bei einer kurzen Umfrage mitmachen.
Ziel des Vorhabens
Das Erscheinungsbild des Ortskerns Rudow braucht einen besonderen Schutz und soll bewahrt werden. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Wir planen folgendes:
- Die ErhVO Ortskern Rudow aus dem Jahr 2008 hinsichtlich aktueller Klimaschutz- und städtebauliche Gebäudestandards aktualisieren.
- Hinweise und Bedürfnisse aus der Bevölkerung vor Ort aufnehmen und - wenn möglich - berücksichtigen.
- Bewusstsein für die Besonderheit des historischen Erbes in der Bevölkerung fördern.
- Die Attraktivität des Ortsteilzentrums stärken.
Beschreibung des Vorhabens
Geplant sind verschiedene Info- und Dialog-Veranstaltungen:
- eine Online-Beteiligung auf mein.berlin.de,
- eine Vor-Ort-Beteiligungsmöglichkeit in der Gertrud-Haß-Bibliothek, u.a. während der mobilen Sprechstunde des Mitmach-Ladens in der Gertrud-Haß-Bibliothek sowie Anschreiben an Gewerbebetreibende und Eigentümer*innen mit Möglichkeit der Online-Beteiligung.
- Ein Spaziergang, um in Bezug auf die ErhVO gelungene und weniger gelungene Baumaßnahmen zu zeigen.
- Eine Foto-Aktion: Rudower*innen können sich mit eigenen historischen Aufnahmen und Erinnerungen beteiligen. Die Ergebnisse werden in Rudow sowie online zugänglich gemacht.
Zeitschiene
15. August bis 15. September 2024:
- Online- sowie analoge Beteiligung und aufsuchende Beteiligung
- Wer sich nicht online beteiligen möchte, kann in der Gertrud-Haß-Bibliothek, Alt-Rudow 45 in Rudow, Hinweise einreichen oder eine E-Mail an schicken.
- Erinnerungsfotos vom Ortskern Rudow können per E-Mail an eingereicht werden. Alternativ können Sie die Fotos in der Gertrud-Haß-Bibliothek, Alt-Rudow 45 in Rudow, einreichen. Denken Sie bitte daran, Ihre Kontaktdaten anzugeben, damit wir die Urheber- und Nutzungsrechte klären können. Sie können auch folgendes Dokument nutzen:
- Am 10. September 2024 findet vom 15 bis 18 Uhr die offene Sprechstunde des Mitmach-Ladens Neukölln in der Gertrud-Haß-Bibliothek statt. Von 15 bis 16 Uhr ist das Stadtentwicklungsamt Neukölln dabei und beantwortet Fragen.
4. Quartal 2024:
- Auswertung der Beteiligung
- Kiezspaziergang, 30.09.2024 um 16 Uhr
- Info- und Dialogveranstaltung sowie
- Ausstellung der Erinnerungsfotos vom Ortskern Rudow (online und offline) - so die Beteiligung dies zulässt.
Ende 2024/Anfang 2025:
- Aktualisierung der ErhVO Ortskern Rudow
1. Quartal 2025:
- Vorstellung der aktualisierten ErhVO Ortskern Rudow.
4. Quartal 2025:
- Auswertung der ErhVO-Anwendung
Weiterführende Links
Mehr Informationen zur Erhaltungsverordnung gibt es auf der Webseite des Bezirksamts Neukölln:
Rückfragen
Stadtentwicklungsamt Neukölln
Organisatorische Fragen: Tanja Peuker, Beteiligung und Kommunikation
Inhaltliche Fragen: Stephan Wortmann, Sachbearbeitung ErhVO Ortskern Rudow
per E-Mail an stadtplanung@bezirksamt-neukoelln.de