Radweg auf der Friedrichstraße
Grundsätzlich sollten alle Straßen und hier in erster Linie die verkehrsreichen einen Schutzstreifen oder Radfahrstreifen oder einen baulichen Radweg enthalten, damit Radfahrende sich im Straßenverkehr als zu schützende Subjekte wahr- und ernstgenommen fühlen und den ihnen zustehenden Raum nicht mit ihrem verletzlichen Körper gegenüber Personen-Kfz und LKW verteidigen müssen, was im Konfliktfall in der Regel zur Verdrängung Radfahrender als schwächere Verkehrsteilnehmende und schlimmstenfalls zu Unfällen mit Körperferletzuung und/oder Todesfolge von Radfahrenden führt.
Als konkretes Beispiel nenne ich die Chausseestraße ab Höhe Invalidenstr. und in deren Verlängerung die gesamte Friedrichstraße.Der ungeschütze Radverkehr dort besonders prekär.