Markierung Treuenbrietzener Straße / Quickborner Straße
Einmündung Treuenbrietzener Straße / Quickborner Straße
Sonstiges
Verkehrssicherheit
Markierung der Fahrbahn mit dem Zeichen 23.1 der StVO ("Haifischzähne").
An der Einmündung der Treuenbrietzener Straße in die Quickborner Straße wird die geltende Vorfahrtsregelung "Rechts-vor Links" nach eigener Beobachtung häufig mißachtet. Auch wird trotz bevorrechtigtem Verkehr in die Einmündung eingefahren.
Die Wartepflicht könnte durch Markierung der Fahrbahn mit dem Zeichen 23.1 ("Haifischzähne") der Straßenverkehrs-Ordnung verdeutlicht werden.
Die Maßnahme wäre auch auf andere Einmündungen im Märkischen Viertel übertragbar.