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Markierung Treuenbrietzener Straße / Quickborner Straße

Einmündung Treuenbrietzener Straße / Quickborner Straße Sonstiges Verkehrssicherheit

Markierung der Fahrbahn mit dem Zeichen 23.1 der StVO ("Haifischzähne").

An der Einmündung der Treuenbrietzener Straße in die Quickborner Straße wird die geltende Vorfahrtsregelung "Rechts-vor Links" nach eigener Beobachtung häufig mißachtet. Auch wird trotz bevorrechtigtem Verkehr in die Einmündung eingefahren.

Die Wartepflicht könnte durch Markierung der Fahrbahn mit dem Zeichen 23.1 ("Haifischzähne") der Straßenverkehrs-Ordnung verdeutlicht werden.

Die Maßnahme wäre auch auf andere Einmündungen im Märkischen Viertel übertragbar.

Berningh erstellt am
Referenznr.: 2023-15855

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