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Georg-Löwenstein-Straße

Da in den Zielsetzungen für B-Plan XVII-9 ohnehin Sportstätten enthalten sind, bräuchte man (mit gutem Willen) keine neue Beteiligung von Behörden machen.

Südlich des geplanten Schulgeländes könnt mittelfristig ein Ersatz für die Sportfelder entstehen, die durch den Schulbau wegfallen. Der B-Plan XVII-9-1 müsste geteilt werden. Da in den Zielsetzungen für B-Plan XVII-9 ohnehin Sportstätten enthalten sind, bräuchte man (mit gutem Willen) keine neue Beteiligung von Behörden machen.

Hans Pagel erstellt am
Referenznr.: 2022-14963

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