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Permanente Lärmbelästigung durch Sportanlage im Wohngebiet

Rainer erstellt am
  • Sonstiges
  • Maßnahme: Schallschutzfenster (in Gebäuden)
  • Maßnahme: Lärmschutzwände oder -wälle

Sportanlage Neustrelitzer Str. 61, 13055 Berlin.

Der Sport- und Fußballplatz liegt inmitten eines Wohngebietes. Wird von morgens (Schulsport) bis abends (Fußballverein) und in jeder freien Stunde auch an Wochenenden und Feiertagen (Wohnheim-Bewohner, andere Freizeitsportler, Familien, Kinder) benutzt. Es gibt praktisch keine Ruhepausen - außer nachts.

Referenznr.: 2018-02272