Permanente Lärmbelästigung durch Sportanlage im Wohngebiet
Rainer
erstellt am
- Sonstiges
- Maßnahme: Schallschutzfenster (in Gebäuden)
- Maßnahme: Lärmschutzwände oder -wälle
Sportanlage Neustrelitzer Str. 61, 13055 Berlin.
Der Sport- und Fußballplatz liegt inmitten eines Wohngebietes. Wird von morgens (Schulsport) bis abends (Fußballverein) und in jeder freien Stunde auch an Wochenenden und Feiertagen (Wohnheim-Bewohner, andere Freizeitsportler, Familien, Kinder) benutzt. Es gibt praktisch keine Ruhepausen - außer nachts.
Referenznr.:
2018-02272