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Einbeziehung der gesamten Urbanstraße

Urbi erstellt am

Hallo liebe Nachbar:innen, das hier vorgestellte Konzept bezieht sich nur auf den Bereich der Urbanstraße bis etwa auf Höhe des Urbankrankenhauses. Der restliche Abschnitt der Urbanstraße bis zum Hermannplatz ist hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Abschnitt ist Teil des Planungsgebietes Graefekiez. Die hier bereits umgesetzen und die vorgesehenen Maßnahmen nehmen allerdings keinen Einfluss auf die Urbanstraße selbst und die südlich gelegenen Seitenstraßen wie bspw. die Jahnstraße. 

Für die Urbanstraße wurden hier bereits einige gute Vorschläge gemacht: 

  • Beide Fahrspuren auf eine Seite (27. Juni 2023)
  • Eine Fahrbahnspur für Radfahrende (11. Dezember 2023)
  • Konsequent Tempo 30 (12. September 2024)
  • Wichtige Maßnahmen, aber Verbesserung möglich (10. Dezember 2024)

Ich möchte diese aufgreifen und weiterdenken: Ich bin Anwohner der Urbanstraße im Bereich zwischen Jahnstr. / Schönleinstr. und Hermannplatz. Hier besteht teilweise durchgehend Tempo 30, aufgrund einer Kita und teilweise, wie auch in der übrigen Urbanstraße, Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr. Dies halte ich aus Lärmschutzgründen für sehr sinnvoll. Leider wird, so wie es seit längerem wahrnehme, diese Begrenzung so gut wie nicht beachtet. Wodurch es auch nach 22 Uhr, insbesondere durch lautstarkes Beschleunigen von Kraftfahrzeugen zu besonders störender Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr kommt.

Da der Straßenabschnitt tagsüber zunehmend belebt ist, Radfahrende aufgrund des sehr schmalen und aktuell sich in schlechtem Zustand befindenden Radwege oft auf die Straße ausweichen, würde ich folgende Maßnahmen für dringend notwendig halten:

  • Durchgehend Tempo 30 inkl. dauerhafter Geschwindkeitskontrollen
  • Verbesserung der Beschilderung (auch auf dem Mittelstreifen) plus Fahrbahnmarkierungen
  • Reduktion von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur je Fahrtrichtung. 
  • Ausbau der Radwege in beide Richtungen, getrennt vom Autoverkehr.
  • Ggf. Verlagerung des Autoverkehrs auf eine Straßenseite und Schaffung von Radwegen auf der anderen Straßenseite.
  • Ggf. streckenweise Reduktion von Parkplätzen, um Haltebuchten für den Lieferverkehr zu schaffen, damit Bussen und Einsatzfahrzeugen eine zügige Durchfahrt ermöglicht wird.
  • Ausbau von Schutzzonen um Radfahrende und zu fuß gehende Personen vor rechtsabbiegenden Fahrzeugen zu schützen.
  • Einrichtung von Stationen für Leihräder und Scooter, um das ungeordnete Abstellen und dadurch entstehende eingeschränkte Nutzbarkeit von Fuss- und Radwegen zu verhindern.
Referenznr.: 2025-26194