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Abgabefrist Verwendungsnachweis_Rückzahlung nicht verbrachter Fördermittel

Verwendungsnachweisprüfung

Die Abgabefrist für die Verwendungsnachweise ist vor dem 28.02. nicht möglich. Es gibt Fördergeber, die Nachweise bereits zum 15.01. bzw. 31.01. verlangen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Jahresabschluss in der Buchhaltung noch nicht beendet, so dass die letzten Zahlungen vom Dezember des Vorjahres noch nicht zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig sollte die Frist zur Rückzahlung von nicht verbrauchten Fördermitteln mit dem Abgabetermin 28.02. festgeschrieben und auch ab diesem Zeitpunkt erst Zinsberechnungen anfallen. Außer, wenn im laufenden Projektjahr beispielsweise Personalkosten frei werden, weil die Stelle nicht nachbesetzt werden kann, dann können diese Mittel im laufenden Jahr zurückgezahlt werden.

arminm erstellt am
Referenznr.: 2024-23012

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