Bagatellgrenze für vereinfachte Abwicklung auf 500 € senken
Allgemeines Zuwendungsrecht
„Bagatellgrenze“ für vereinfachte Abwicklung für Einzelmaßnahmen in Bürgerprojekten senken (ggf. in Verbindung mit „Pseudo-Beleihung“
Ziel: Landesziele durch und mit Zivilgesellschaft erreichen