Bagatellgrenze für vereinfachte Abwicklung auf 500 € senken
Michael Rollnik
erstellt am
- Allgemeines Zuwendungsrecht
„Bagatellgrenze“ für vereinfachte Abwicklung für Einzelmaßnahmen in Bürgerprojekten senken (ggf. in Verbindung mit „Pseudo-Beleihung“
Ziel: Landesziele durch und mit Zivilgesellschaft erreichen
Referenznr.:
2024-22964