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Anpassung der Stellenanteile auch rückwirkend

Personalausgaben

Die Meldung von Anpassungen von Stellenplänen sollte grundsätzlich auch rückwirkend möglich sein, sofern die Inhalte des Projektes nicht verändert und der finanzielle Rahmen eingehalten wird.

Kai_Kiesinger erstellt am
Referenznr.: 2023-22467

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