Anpassung der Stellenanteile auch rückwirkend
Kai_Kiesinger
erstellt am
- Personalausgaben
Die Meldung von Anpassungen von Stellenplänen sollte grundsätzlich auch rückwirkend möglich sein, sofern die Inhalte des Projektes nicht verändert und der finanzielle Rahmen eingehalten wird.
Referenznr.:
2023-22467