Zum Inhalt springen

Anpassung der Stellenanteile auch rückwirkend

Kai_Kiesinger erstellt am
  • Personalausgaben

Die Meldung von Anpassungen von Stellenplänen sollte grundsätzlich auch rückwirkend möglich sein, sofern die Inhalte des Projektes nicht verändert und der finanzielle Rahmen eingehalten wird.

Referenznr.: 2023-22467