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Einbahnstraßen Pufendorfstr & Friedrichsberger Str

Wenn tatsächlich die beiden Einbahnstraßen in der Pufendorfstraße in Richtung Friedenstrasse und in der Friedrichsberger Straße ebenso in Richtung Friedenstrasse kommen sollten, dann würde man doch genau das Gegenteil von dem erreichen, wann man eigentlich möchte! Der Verkehr würde von den beiden Hauptverkehrsstrassen Karl-Marx-Allee bzw. Landsberger Allee künstlich in den eigentlich zu beruhigenden Bereich der Friedenstrasse gelenkt werden und zwar von beiden Seiten. Stattdessen sollte der gesamte Wohnbereich rund um die Friedenstrasse besser als Kiezblock beruhigt und dementsprechend der Verkehr auf den Anwohnerverkehr beschränkt und damit dann auch nur noch hin zu den wirklichen Hauptverkehrsstrassen Karl-Marx-Allee und Landsberger Allee gelenkt werden und doch nicht von dort mitten ins Wohngebiet hinein! Außerdem könnte dann die Buslinie 142 nicht mehr durch die Friedensberger Straße zum Ostbahnhof fahren. Die Friedenstrasse sollte stattdessen in beiden Richtungen eine Fahrspur für Autos zugunsten einer besseren Radspur UND breiteren Fussweges verlieren und damit zusätzlich beruhigt werden. Die Friedenstrasse und damit auch die Pufendorfstraße sollte keine Abkürzung nehr von der Karl-Marx-Allee zur Landsberger Allee sein. Statt über den Strausberger Platz zur Landsberger Allee zu kommen kürzen insbesondere zu den Stoßzeiten viele Autofahrer über die Friedenstrasse ab, halten sich häufig nicht an die Tempobeschränkung (trotz zweier Grundschulen und zwei Kitas!) und erhöhen damit unnötig die ohnehin schon hohe Lärmbelastung und Gefahr durch den Autoverkehr im gesamten Wohngebiet rund um die Friedenstrasse! Morgens mit dem Kinderwagen über die Friedenstrasse Ecke Koppenstrasse zu kommen ist teilweise lebensgefährlich, u.a. durch die Sicht versperrenden parkenden Autos und eben die zu schnell fahrenden Abkürzer! Dort wäre ein zusätzlicher Fußgängerüberweg und Tempo 30 in der gesamten Friedenstrasse sehr sinnvoll und zielführend für die Verkehrsberuhigung.

RBor erstellt am
Referenznr.: 2023-21561

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