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Standartmäßig Artenschutzkontrollen vor Rückbau oder Abriss von Gebäuden.

Gebäude, die abgerissen oder zurückgebaut werden sollen, sind aufgrund ihrer Bauweise oder ihres Alters häufig von gebäudebewohnenden Arten besiedelt.

Hierzu gehören Gebäudebrüter wie Mauersegler, Haussperling, Star und Hausrotschwänzchen sowie Fledermausarten.

Besiedelt werden typischerweise Nischen & Spalten unter Dachrinnen, hinter Fallrohren, unter Dachpfannen, unterhalb von Fenstersimsen, Balkonbrüstungen etc. oder Dachböden..

Abrissgebäude oder Gebäudeteile,die zurückgebaut werden sollen, müssen frühzeitig sorgfältig auf gebäudebewohnende Arten kontrolliert und eine Kartierung hierzu erstellt werden, um keine artenschutzrechtlichen Konflikte auszulösen.

Bauzeitenregelung (Abriss) und Ersatzmaßnahmen im räumlich-funktionalen Zusammenhang müssen frühzeitig vor Beginn der Abrissarbeiten / Rückbau geplant und umgesetzt werden.

An Neubauten, die an Stelle der zurückgebauten/abgerissenen Gebäude errichtet werden, ist entsprechend Ersatz an der Fassade vorzunehmen im Verhältnis 1:2.

Eine ökologische Baubegleitung ist bei Besiedelung von Abrissgebäuden durch o.G. Arten zu beauftragen.

Bei Besiedelung durch Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz. Notwendige Maßnahmen sind abzuklären und tierschutzkonform umzusetzen.

 

 

 

Angela Laich erstellt am
Referenznr.: 2023-21331

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