Erhöhen der bezirklichen Handlungsfähigkeit durch Gründung von kommunalen Eigenbetrieben
Das Land Berlin sollte den Bezirken eine Unterstützung bei der Gründung kommunaler Eigenbetriebe anbieten. Dies ist rechtlich möglich, wird jedoch praktisch nicht genutzt, obwohl die Gründung kommunaler Eigenbetriebe die Leistungserbringung der Bezirke erhöhen könnte.
Dabei sollten nachfolgende Leistungen angeboten werden:
- Erstellen einer Machbarkeitsstudie mit Rahmenbedingungen, Meilensteinen und Terminplanung
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Auswahl der geeigneten Rechtsform eines kommunalen Eigenbetriebs
- Unterstützung bei der Darstellung und Genehmigung der Gründung in kommunalen Gremien
- Unterstützung bei der Genehmigung der Gründung bei der zuständigen Landesbehörde
- Angebot zur Finanzierung der Übernahme des Projektmanagements und der Projektsteuerung des Gründungsprozesses durch einen Externen
- Einbindung externer Spezialisten insbesondere Juristen und Steuerberater
- Vorbereitung der Formalitäten der Gründung
Die Wahl, der für den jeweiligen Träger geeigneten Rechtsform hängt von rechtlichen Voraussetzungen sowie weiteren Faktoren ab, die nicht zuletzt politisch oder wirtschaftlich begründet sind. Folgende Rechtsformen kommen grundsätzlich in Frage:
- Regiebetrieb
- Eigenbetrieb sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtung
- Kapitalgesellschaft (GmbH)
- Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
- Zweckverband
Mögliche bezirkliche Tätigkeitsfelder für die Führung von Eigenbetrieben sind:
- Bauämter
- Grünflächenämter
- Zentrales Immobilienmanagement bzw. Gebäude- und Flächenmanagement.
Zur Gründung kommunaler Eigenbetriebe gibt es zahlreiche Veröffentlichungen aus der Wissenschaft, von Kommunalverbänden, Diplomarbeiten und von Verwaltungspraktiken. Es erscheint möglich aus diesen Veröffentlichungen einen Musterablaufplan für die Gründung sowie Musterunterlagen zu generieren.