Entlastung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei Erkrankungen und nicht besetzten Stellen
Die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ist durch eine hohe Anzahl nicht besetzter Stellen und durch Erkrankungen beeinträchtigt. Diese beiden Entwicklungen belasten zudem die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fordern nicht zu leistendes Übernehmen von Aufgaben der fehlenden Kollegen.
Die öffentliche Verwaltung sollte deshalb mit Personaldienstleistern zusammenarbeiten, um unter klar definierten Rahmenbedingungen in Zeiten der langfristigen Erkrankung und bis zur Stellenbesetzung von außen Unterstützung zu erhalten.
Diese Zusammenarbeit sollte nur in nicht-hoheitlichen Bereichen erfolgen. Die über einen Personaldienstleister gestellten Mitarbeitenden sollten nach dem Tarifvertrag der öffentlichen Verwaltung bezahlt werden.
Ganz wichtig wäre, dass nur in Grundlagen des Verwaltungshandelns geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden dürfen.