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Webapp zur Beschleunigung der Ummeldung ausländischer Führerscheine

Idee für die Stadt überregionale Idee

Ausländische Staatsangehörige, die nicht einem EU-Mitgliedsland angehören, müssen ihre Fahrerlaubnis innerhalb von sechs Monaten nach einem Zuzug nach Deutschland ummelden. Unterlässt ein ausländischer Staatsangehörige die Ummeldung kann dies den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllen und eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Das Projekt DRIVE - Quick-Check ausländische Fahrerlaubnis beinhaltet die Verbesserung der Information über Handlungsbedarfe ausländischer Personen nach dem Zuzug unter Nutzung bürgerfreundlicher digitaler Verfahren.

Ausgangspunkt des Projekts ist, dass die Ummeldepflicht mit der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes, d.h. eines Wohnsitzes für mindestens 185 Tage im Jahr beginnt.

Die Beantragung erfolgt bislang initiativ durch den Meldepflichtigen ausländisch Zugezogenen bei der zuständigen örtliche Fahrerlaubnisbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Das Bundesverkehrsministerium stellt bundesweit ein neunseitiges Dokument als Information für die Zugezogenen zur Verfügung. Dieses muss unter den Gesichtspunkten der Verständlichkeit und der Lesbarkeit als wenig gelungen eingestuft werden.

Der Antrag auf Ummeldung muss bei der zuständigen Behörde vom Antragsteller abgegeben werden.

Die Gebühren betragen pro Ummeldung 43,90 bis 68,90 Euro.

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen bei der Ummeldung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Hessen sind mindestens:

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe Bescheinigung
  • gültiger ausländischer Führerschein im Original übersetzt
  • Meldebestätigung, aus der das erstmalige Einreisedatum (Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland) hervorgeht
  • das Erteilungsdatum (Prüfungsdatum) muss vor dem Einreisedatum nach Deutschland liegen
  • Name der Fahrschule, wenn eine Prüfung erforderlich ist
  • bei Umschreibung der C- oder D-Klassen: ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) sowie Erste-Hilfe-Bescheinigung

Weitere Unterlagen sind für über PKW hinausgehende Fahrzeuge ggfs. notwendig.

Im Rahmen des Projekts werden die Prozesse umgestaltet und mittels digitaler Elemente Bestandteil des eGovernments:

Mit der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes und dessen Anmeldung bei der Meldebehörde - früher zumeist: Einwohnermeldeämter, heute oft auch: Bürgerbüro, Bürgeramt, Stadtladen - erhält der zugezogene ausländischer Bürger von der Meldebhörde eine Mail mit Informationen über die Notwendigkeit der Ummeldung und eine digitale Möglichkeit der Ummeldung.

 

Die Information über die Notwendigkeit der Ummeldung wird als digitale Checkliste mit Leitfragen gestaltet. Dabei wird der zugezogene ausländischer Bürger gefragt:

  • Verfügen Sie über eine Fahrerlaubnis?
  • Möchten Sie in Deutschland mit Ihrer Fahrerlaubnis ein Auto fahren?
  • Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes?
  • Haben Sie die Staatsangehörigkeit von Island, Lichtenstein oder Norwegen?
  • Alternativ zu den Fragen der Staatsangehörigkeit sollte die Liste der EU- und EWR-Länder sowie der Länder, für die keine neue Führerscheinprüfung notwendig ist, hinterlegt werden. Dies lässt eine automatisierte zutreffende Antwort ohne mehrere Antworten zu.

 

Dann erhält der zugezogene ausländischer Bürger ein Zwischenergebnis:

Entweder: 

Damit Sie in Deutschland mit Ihrer Fahrerlaubnis ein Auto fahren dürfen, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis innerhalb von sechs Monaten ummelden. Wir informieren Sie jetzt darüber was zu tun ist!

Oder: 

Sie dürfen mit Ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland kein Auto fahren, sondern müssen eine Fahrprüfung bestehen. Wir informieren Sie jetzt darüber was zu tun ist!

Oder:

Sie dürfen mit Ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland ein Auto fahren und müssen Ihre Fahrerlaubnis NICHT ummelden. Wir wünschen viel Freude beim Fahren.

Für den Fall, dass eine Ummeldung der Fahrerlaubnis notwendig ist, erhält der zugezogene ausländische Bürger ein attraktives digitales Informationsblatt mit graphischen Elementen. Dieses Informationsblatt wird von einer profilierten Marketingagentur mit Erfahrungen im Bereich Bürgerinformationen gestaltet.

Das Informationsblatt muss für die Verwendung im Regelbetrieb mehrsprachig erstellt werden. Es wird empfohlen das Informationsblatt zumindest in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Türkisch, Arabisch und Vietnamesisch zu erstellen.

Das Informationsblatt muss die im Antrag auf Ummeldung enthaltenen Fragen erläutern. Dies scheint insbesondere für die beantragten Klassen notwendig, da nicht erkennbar ist, wie ausländisch Zugezogene diese Klassifizierungen nachvollziehen können.

In einer Ausbaustufe könnte die Ummeldung online erfolgen. Dies würde jedoch möglicherweise die zeitlichen Vorgaben der Interessensbekundung übersteigen. Grundsätzlich erscheint es möglich einen digitalen Prozess gemäß Online-Zugangsgesetz (OZG) zu modellieren und einzuführen.

Messbare Ziele

Der Erfolg eines Projekts lässt sich an nachfolgenden Zielen messen:

  • Entwicklung einer digitalen Checkliste zur Ermittlung des Bedarfs Ummeldung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Erprobung der digitalen Checkliste anhand 20 Fallkonstellationen
  • Auswertung der Erprobung mit Handlungsempfehlungen für die weitere Verwendung
  • Entwicklung eins attraktiven digitalen Informationsblattes mit graphischen Elementen
  • Beschreiben eines digitalen Prozesses Ummeldung ausländischer Fahrerlaubnisse gemäß Online-Zugangsgesetz (OZG)
Stefan Komoß erstellt am
Referenznr.: 2021-13474

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