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Enteignungen für Verlängerung der M2

Für die Verlängerung der M2 müssen ja einige Einfamilienhauseigentümer enteignet werden.

Welche Erfahrungen hat denn die SenUVK im Rahmen von Enteignungen so gemacht. Läuft das problemlos ab, auch die Zusammenarbeit mit der Enteignungsbehörde?

Können die unangenehmen Gespräche mit den Eigentümern halbwegs outgesourcet werden, damit man sich diese Unannehmlichkeiten vom Hals halten kann? Dieses Elend möchte man sich doch nicht antun ...

Hans Olo erstellt am
Referenznr.: 2021-10656

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