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Verbot von Laubbläsern und ähnlichen Maschinen

Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023 gesamt Sonstiges

Durch ein Verbot von mobilen Geräten und Maschinen und Geräte im Freien (Rasenmäher, Laubbläser u.ä.) wird die Stadt insbesondere ind den Wohnstraßen deutlich leiser und nicht nur der Mensch sondern auch die Tiere werden entlastet.

Zum Beispiel nutzen Gartenbaubetriebe fast ausschließlich extrem laute Maschinen und ein Verbot führt zu einer deutlich geringeren Lärmbelästigung.

Thomac erstellt am
Referenznr.: 2019-04799

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