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Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung in Plänterwald und Alt-Trept…

Ortsteile Plänterwald und Alt-Treptow

Headerbild Parkraumbewirtschaftung
Ort
Ortsteile Plänterwald und Alt-Treptow
Laufzeit
Juli 2025 - Dezember 2025
Themen
Stadtentwicklung; Verkehr
Kosten
Die Kosten für die Untersuchung betragen ca. 28.000 €. Die Erstellung der Konzeptionierung beträgt ca. 7.000 €. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel der SenMVKU
Art der Beteiligung
Information (ohne Beteiligung)
Referenznr.
2025-01266, bearbeitet am

Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung in Plänterwald und Alt-Treptow

 

Worum geht es? 

Das Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick hat eine Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung (kurz: PRB) in Alt-Treptow und Plänterwald beauftragt. Es soll geprüft werden, ob die Parkplatzsituation in den beiden Betrachtungsräumen eine Parkraumbewirtschaftung erfordert. Sollte sich die Begründung herleiten lassen, so soll ein individuelles Parkraumbewirtschaftungskonzept für das entsprechende Gebiet, bzw. für jedes der Gebiete entwickelt werden. Die Erarbeitung wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt sowie der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde erfolgen. 

 

Übersicht der Untersuchungsräume

Hier können Sie die Karten herunterladen: Untersuchungsräume_PRB.pdf

 

Das Bezirksamt kommt hiermit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Nr. 0095/08/22 vom 09.06.2022 nach. Hier wurde das Bezirksamt aufgefordert, dass die Einführung von Parkraumwirtschaftszonen geprüft werden soll. 

Viele Menschen fahren täglich nach Treptow-Köpenick. Doch erzeugt Verkehr auf den Straßen und auch eine Nachfrage nach Parkplätzen. Die Nachfrage nach Stellflächen und Parkplätzen ist oft größer als das Angebot. Dazu kommen neue Rahmenbedingungen die einen Einfluss auf die bestehende Parksituation haben können wie z.B. die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Autobahn A100, die anstehende Eröffnung des Spreeparks sowie die umliegenden Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln und Kreuzberg. Zusätzlich ist in der direkten Nachbarschaft von Alt-Treptow in Neukölln und Friedrichshain bereits Parkraumbewirtschaftung ausgewiesen - so (Abbildung 3). Dadurch kann sich die Suche nach einem Parkplatz aus den benachbarten Kiezen nach Alt-Treptow verschieben, um Kosten zu sparen.

Daher ist es wichtig den Verkehr gezielt zu steuern. In Gebieten mit hohem Parkdruck ist ein Instrument hierfür die Parkraumbewirtschaftung. Ein hoher Parkdruck bedeutet, dass viele Menschen hier um wenige Parkplätze konkurrieren.

Sie sorgt u. a. dafür, dass in Gebieten mit hoher Parkraumnachfrage Falschparken zurückgedrängt wird und sich die Parkplatzsituation für Anwohnerinnen und Anwohner, ansässige Gewerbetreibende und Besucherinnen und Besucher entspannt.

 

Übersicht Parkraummanagement
Abbildung 3 Bestehende Parkraumbewirtschaftungszonen im Umfeld (Quelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)

Die Übersicht der Parkraumbewirtschaftung finden sie auch auf dem Geoportal Berlin: Link zum Geoportal 

 

Positive Eigenschaften und erwartbarer Nutzen

In vielen Innenstadtstraßen Berlins ist die Nachfrage nach Parkraum viel höher als das Angebot. Die Folge ist ein Parksuchverkehr, der Zeit kostet und zu mehr Lärm und Abgasen führt. Der Parkdruck führt außerdem dazu, dass Fahrzeuge an Orten geparkt werden, an denen es verboten ist, wie zum Beispiel in Kreuzungsbereichen oder Ausfahrten mit abgesenkten Bordsteinen. Für Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder einen Rollator nutzen sowie für Familien mit Kinderwagen ist es dadurch schwieriger oder z.T. auch unmöglich diese Straßen zu überqueren. Parkverkehr – Verkehr, der nur durch Fahrzeuge, die einen Parkplatz suchen, erzeugt wird kann zu zusätzlichen Gefahrensituationen führen.

Hier setzt die Parkraumbewirtschaftung an. Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass öffentliche Parkplätze reguliert werden, zum Beispiel durch Parkgebühren oder indem nur Anwohnende in einem Bereich parken dürfen. Sie beeinflusst das Stellplatzangebot und die -nachfrage und trägt so zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz bei. Sie wird in allen deutschen und europäischen Großstädten bereits erfolgreich eingesetzt.

Eine Parkraumbewirtschaftung nutzt den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch den Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besuchern und Lieferantinnen und Lieferanten des bewirtschafteten Gebiets.  Menschen die regelmäßig mit dem Auto anreisen und längere Zeit im Gebiet parken (z.B. Beschäftigte) werden zum Umstieg auf Bus und Bahn animiert.

Zeitschiene

Zeitschiene

 

Art der Beteiligung

Information (ohne Beteiligung)

Die aktuelle Phase dient ausschließlich der Eignungsprüfung; eine Umsetzung steht noch nicht fest. Erst bei positiver Prüflage wird ein gebietsbezogenes Konzept mit Abgrenzungen, Bewirtschaftungsformen und Gebührenhöhe erarbeitet und rechtssicher festgesetzt. 

Für diesen Prozess gibt es keinen Entscheidungsspielraum für eine Beteiligung, da die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Entscheidend ist, ob sich ein Gebiet für eine Parkraumbewirtschaftung eignet oder nicht. Das prüft ein spezialisiertes Planungsbüro. Dabei wird u.a. geprüft in welchem Ausmaß die Parkplätze genutzt werden und von wem. 

Das Bezirksamt informiert auf mein.Berlin.de fortlaufend über den Stand des Verfahrens.

FAQ 

Was ist eine Parkraumbewirtschaftung?

Parkraumbewirtschaftung ist eine Maßnahme, die das Parken im öffentlichen Raum für Anwohnende und Besucher:Innen reglementiert. Dies kann zum Beispiel durch Parkgebühren, Regelungen zur erlaubten Parkdauer (Kurzzeitparken) oder Schaffung von Bereichen, in denen vorwiegend Anwohner:Innen parken dürfen. 

Ziel ist es, den Parkraum effizienter zu nutzen. Die genaue Ausgestaltung einer Parkraumbewirtschaftung hängt dabei von den Gegebenheiten vor Ort ab. 

Eine mögliche Einführung der Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in den betroffenen Zonen das Parken Geld kostet. Parken ist dann nur noch mit Parkschein (aus dem Automaten oder per Handy) oder einem Parkausweis erlaubt. Anwohnerinnen und Anwohner erhalten auf Antrag einen Parkausweis für die Parkzone, in der sie gemeldet sind. Wer ein Gewerbe in der Parkzone hat oder als Handwerkerin oder Handwerker unterwegs ist, kann auch einen Parkausweis beantragen. Andere Personen, die zum Beispiel als Angehörige eine Person pflegen, können ebenfalls einen Parkausweis erhalten.

Warum wird das hier untersucht?

Die Entscheidung verschiedene Gebiete in Treptow-Köpenick zu untersuchen geht auf dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)  Drs.Nr.: IX/0127 hervor. 

Im Ortsteil Alt-Treptow gibt es Bereiche mit vielen unterschiedlichen Nutzungen (z.B. Wohnen, Einkaufen, Freizeit). Durch die umliegenden Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln und Kreuzberg kann es zudem zu Verlagerungseffekten kommen: Die Suche nach einem Parkplatz verlagert sich in Bereiche ohne Parkraumbewirtschaftung.

Im Plänterwald parken bereits viele Besucher:Innen. Demnächst wird der Spreepark eröffnet und es werden noch mehr Besucher:Innen erwartet. Eine Parkraumbewirtschaftung könnte hier unterstützend wirken und Besucher:Innen zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen, da die Parkmöglichkeiten eingeschränkt oder nicht mehr kostenlos wären. 

Wann kommt die Parkraumbewirtschaftung?

Die derzeitige Untersuchung umfasst zunächst nur die Prüfung ob die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in den jeweiligen Untersuchungsräumen notwendig und begründbar ist. Wenn dies begründbar ist wird anschließend die individuelle Gestaltung der Parkregelung (Konzept) ausgearbeitet. Dabei wird u.a. die Abgrenzung der jeweiligen Zone(n) mit Bewirtschaftungsform(en) und deren Gebührenhöhe festgelegt. Ein Zeitplan für die Umsetzung der Konzepte gibt es daher derzeit nicht.

Welche Bewirtschaftungsformen gibt es?

Unterschieden wird zwischen Mischparken, Kurzparken und Bewohnerparken. Zusätzlich können Ladezonen ausgewiesen werden.

Mischparken:

Das Parken ist grundsätzlich kostenpflichtig. Fahrzeuge mit Anwohnerparkausweis oder mit Ausnahmegenehmigung sind davon ausgenommen. Eine Höchstparkdauer gibt es in der Regel nicht.

Kurzparken: 

In Gebieten mit viel Einzelhandel können Kurzparkbereiche eingerichtet werden. Die Höchstparkdauer wird so begrenzt, dass eine möglichst hohe Zahl an Personen die Stellplätze nutzen können.

Bewohnerparken:

Die Ausweisung von reinem Bewohnerparken kann sinnvoll sein, wenn der Parkraum über den Tag von Anwohnenden und anderen Gruppen (z.B. Besuchern von Freizeit-/Gastronomieeinrichtungen) genutzt wird. 

Bewohnerparken kann für Teile eines größeren Bewirtschaftungsgebietes unter bestimmten Bedingungen ausgewiesen werden. Da für den öffentlichen Straßenraum Gemeingebrauch gilt, ist das reine Bewohnerparken räumlich zu begrenzen.

Was kostet mich das?

Falls die Untersuchung ergibt, dass die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftung in den jeweiligen Gebieten begründbar ist, wird im Anschluss eine Konzeption erstellt, in der u.a. die Abgrenzung der jeweiligen Zone(n) mit Bewirtschaftungsform(en) und deren Gebührenhöhe festgelegt wird. Für Anwohnende gibt es gebührenpflichtige Anwohnerausweise zum Parken, die jährlich beantragt werden müssen. Weiter Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/parkraumbewirtschaftung/

Zu den genauen Kosten kann noch keine Aussage getroffen werden. Die in Berlin zulässigen Gebühren sind in der Parkgebühren-Ordnung geregelt. Je nach Lage und Parkdruck können unterschiedliche Parkgebühren festgelegt werden.

 

Art der Beteiligung
Information (ohne Beteiligung)

Die aktuelle Phase dient ausschließlich der Eignungsprüfung; eine Umsetzung steht noch nicht fest. Erst bei positiver Prüflage wird ein gebietsbezogenes Konzept mit Abgrenzungen, Bewirtschaftungsformen und Gebührenhöhe erarbeitet und rechtssicher festgesetzt. Für diesen Prozess gibt es keinen Entscheidungsspielraum für eine Beteiligung, da die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Entscheidend ist, ob sich ein Gebiet für eine Parkraumbewirtschaftung eignet oder nicht. Das prüft ein spezialisiertes Planungsbüro. Dabei wird u.a. geprüft in welchem Ausmaß die Parkplätze genutzt werden und von wem. Das Bezirksamt informiert auf mein.Berlin.de fortlaufend über den Stand des Verfahrens.

Kontaktinformation

Kontakt für Rückfragen

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Bezirksamt Treptow-Köpenick
Stadtentwicklungsamt
Rudower Chaussee 4
12489 Berlin

E-Mail: Untersuchungprb@ba-tk.berlin.de

Verantwortliche Stelle

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Alt-Köpenick 21
12555 Berlin

Webseite: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/