2025 Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN) – Einzelmaßnahmen
- Ort
- Berlin Treptow-Köpenick
- Thema
- Umwelt & Grünflächen, Nachbarschaft & Teilhabe
- Laufzeit
- 2025
- Kosten
- 55.400,00 €
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung
- Referenznr.
- 2025-01149, bearbeitet am
© @ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Auch in diesem Jahr stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wieder finanzielle Mittel in Höhe von 55.400 € zur Verfügung, um ehrenamtliche Vorhaben von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Initiativen im Rahmen des Programms „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN) zu fördern.
Bei den Projekten sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen antragsberechtigt, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der im Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete durchführen wollen. Die Antragstellenden beteiligen sich an den Vorhaben durch die von ihnen selbst ehrenamtlich erbrachten Leistungen. Gefördert werden Sachleistungen, wie z.B. Farben für Renovierungen oder Pflanzungen sowie Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen im Bezirk Treptow-Köpenick:
- Schulen einschließlich Horte
- Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
- KIEZKLUBs
- Sonstige soziale Einrichtungen
- Sportanlagen
- Grünanlagen
- Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.
Die Förderung beträgt höchstens 3.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen.
Weiterführende Informationen zu den Förderkrieterien finden Sie im aktuellen Merkblatt unter merkblatt-fein-einzelmassnahmen_jan-2025-2.pdf.
Anträge können online eingereicht werden: Link folgt
Weiterführende Informationen, das analoge Antragsformular sowie weitere Hinweise zur Mittelverwendung finden Sie auf der Internetseite der Sozialraumorientierten Planungskoordination.
Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs und in enger Abstimmung mit den betreffenden Fachämtern bearbeitet.