Bebauungsplan 12-49a - Lübarser Siedlerstellen Nord
- Ort
- Für die Grundstücke Quickborner Straße 192D und 192G im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Lübars
- Thema
- Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen
- Laufzeit
- kA
- Kosten
- kA
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung
- Referenznr.
- 2024-01048, bearbeitet am
© BA Rdf
Was ist geplant:
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand des Ortsteils Lübars, an der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet Lübarser Feldflur. Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Änderung der Nutzungsart von einem Nichtbaugebiet (Baunutzungsplan) zu einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung.
Anlass für die geplante Nutzungsänderung ist die anhaltende Negativentwicklung der derzeitigen städtebaulichen Situation. Die Flächen sind größtenteils ungenutzt und die ehemals gewerblichen Anlagen und Hallen über die Jahre zunehmend vom Verfall gekennzeichnet..
Bisherige Verfahrensschritte
- Aufstellungsbeschluss vom 29.10.2013 für den Bebauungsplan 12-49 (ABl. Nr. 10 / 13. März 2015, S. 392)
- Teilungsbeschluss vom 8. September 2015 in die Bebauungspläne 12-49a, 12-49b und 12-49c (ABl. Nr. 41 / 09.10.2015, S. 2170)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Parallelverfahren vom 04.03.2017 bis 31.03.2017
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.11.2024 bis 06.12.2024