Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN) – Einzelmaßnahmen
- Ort
- Treptow-Köpenick
- Thema
- Nachbarschaft & Teilhabe, Stadtentwicklung
- Laufzeit
- 2024
- Kosten
- -
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung
- Referenznr.
- 2024-00909, bearbeitet am
© Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ab sofort können Anträge für FEIN Einzelmaßnahmen für das Jahr 2024 gestellt werden!
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt dem Bezirksamt Treptow-Köpenick für das Kalenderjahr 2024 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 49.800 € zur Verfügung, um ehrenamtliche Vorhaben von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Initiativen im Rahmen des Programms FEIN (Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften) zu fördern.
Einzelmaßnahmen
Bei den Einzelmaßnahmen sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen antragsberechtigt, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der im Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete durchführen wollen. Die Antragsteller beteiligen sich an den Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist. Gefördert werden z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen im Bezirk Treptow-Köpenick:
- Schulen einschließlich Horte
- Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
- Kiezklubs
- Sonstige soziale Einrichtungen
- Sportanlagen
- Grünanlagen
- Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.
Die Förderung beträgt höchstens 3.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich.
Anträge:
Um eine schnellere und effizientere Abwicklung für alle Beteiligte zu ermöglichen, bevorzugt das Bezirksamt die digitale Ausfüllung des Antrags, da dies die Bearbeitungszeit verkürzt und eine präzisere Datenerfassung ermöglicht.
Trotzdem besteht weiterhin die Option, den Antrag auch analog einzureichen.
Weitere Informationen: