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Landesbeirat für Partizipation

laufend
Thema
Integration
Laufzeit
Das Gremium wird für drei Jahre gewählt, 2023-2026
Kosten
Noch nicht absehbar
Art der Beteiligung
Mitwirkung
Referenznr.
2023-00761, bearbeitet am

Der Landesbeirat für Partizipation (ehemals Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen) wurde  neu gewählt. Das Gremium berät den Senat in allen Fragen der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Der Landesbeirat wird von Vereinen der Menschen mit Migrationsgeschichte (die sich dafür auf einer öffentlichen Liste eintragen lassen mussten) und den Bezirksbeiräten für Partizipation und Integration gewählt. 

Das für Integration zuständige Senatsmitglied hat den Vorsitz des Landesbeirates. 

Aufgaben:

  • Der Landesbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung und tagt drei- bis viermal im Jahr. Er bildet Arbeitsgruppen, in denen für ihn wichtige Themen tiefergehend bearbeitet werden können.
  • Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der Partizipations- und Integrationspolitik. Die migrationsgesellschaftliche Ausrichtung der Berliner Verwaltung und die gleichberechtigte Teilhabe von unterrepräsentierten Gruppen sind dabei zentrale Themen. Die Beratung betrifft alle Ressorts der Senatsverwaltungen und zielt darauf ab, auf Hürden für Personen mit Migrationsgeschichte hinzuweisen und an ihrer Überwindung zu arbeiten.
  • Der Landesbeirat kann beratende Mitglieder ohne Stimmrecht aufnehmen. 
    • ZEITSCHIENE:

    • 11.04.2023 - Ende der Bewerbungsfrist  für die Kandidierenden

    • 23.05.2023 – Wahlveranstaltung – Vorstellung der Kandidierenden                  -Begrüßung der Teilnehmenden durch Senator/in

    • 13.06.2023 - letztmögliche Stimmabgabe der wählenden Vereine per Briefwahl

    • 5.07.2023 - Auftaktveranstaltung  des neuen Landesbeirats für Partizipation; erstes internes Kennenlerntreffen 

    • 4.10.2023 - 1. konstituierende Sitzung des neuen Landesbeirats 

  • Alle Informationen zur Wahl sind auf der Webseite der Beauftragten des Senats für Integration und Migration zu finden: www.berlin.de/lb/intmig/themen/partizipationsbeirat/

Art der Beteiligung: Mitwirkung

Die Wahl des Landesbeirats ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung des Partizipationsgesetzes, das gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermögli…
Die Wahl des Landesbeirats ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung des Partizipationsgesetzes, das gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht. Grundlage für die Wahl des Landesbeirats ist die neue Wahlordnung, die sicherstellt, dass sich die Migrationsgesellschaft adäquat abbildet. Stimmberechtigte Mitglieder: 13 gewählte Vertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte + Stellvertretungen - eine Vertretung des Beirats für Angelegenheiten von Roma und Sinti - das für Integration zuständige Senatsmitglied (Senator/in für IAS) - die oder der Beauftragte für Partizipation, Integration und Migration jeweils eine Vertretung - des Rats der Bürgermeister - der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration - der für Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltung - des Hauptpersonalrats des Landes Berlin - der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin - des Flüchtlingsrats Berlin - der Industrie- und Handelskammer zu Berlin sowie der Handwerkskammer Berlin - des Landessportbundes Berlin - des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Kontakt für Rückfragen

Geschäftsstelle des Landesbeirats für Partizipation

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Soziales
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin – Mitte

E-Mail Webseite

Verantwortliche Stelle

Landesbeirat für Partizipation

Beauftragte für Integration und Migration des Senats von Berlin
Team Landesbeirat
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin

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