Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
- Ort
- Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick, Stellingdamm, Seelenbinderstraße
- Thema
- Bauen & Wohnen, Stadtentwicklung
- Laufzeit
- 2020 - 2035
- Kosten
- Titel: 89385; in 2022: ca. 90.000 € für Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsformate (inkl. u.a. Veranstaltungsmanagement, Versand Einladungen und Wahlunterlagen)
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung / siehe Beteiligungsprojekte
- Referenznr.
- 2023-00741, bearbeitet am
Neues Stadtquartier ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
Der ehemalige Güterbahnhof Köpenick ist einer der bedeutenden neuen Wohnungsbauschwerpunkte im Südosten von Berlin im Bezirk Treptow-Köpenick. Mit der Revitalisierung der brachliegenden Flächen und seiner Lage umgeben von Grün- und Parkflächen, der Nähe zum Zentrum Köpenicks und dem direkten Bahnanschluss sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung eines nachhaltigen Wohnungsbaustandorts gegeben.
Das Gelände und die angrenzenden Flächen sollen dementsprechend zu einem attraktiven, innovativen und klimaneutralen Wohn- und Gewerbestandort mit 1.800 Wohneinheiten, zwei Schulstandorten und weiteren sozialen und kulturellen Einrichtungen entwickelt werden. Durch Abbau der städtebaulichen Barrierewirkung der Bahntrasse soll sich das zukünftige Stadtquartier in den Bestand integrieren und Mehrwerte für den gesamten Stadtteil schaffen.
Beschluss über Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in 2020
Auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen wird die Gebietsentwicklung mit Hilfe des Planungsinstruments der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme durchgeführt. Grundlage für deren Festlegung, Finanzierung und Umsetzung sind die Paragraphen 165-171 des Baugesetzbuchs. Die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs wurde am 12. Mai 2020 durch den Berliner Senat beschlossen und trat am 27. Mai 2020 durch Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Berlin in Kraft. Mit Senatsbeschluss vom 14.06.22 wurde die Abgrenzung des Entwicklungsbereichs von ursprünglich ca. 50 ha auf ca.35 ha. verkleinert, indem insbesondere die dauerhaft betriebsnotwendigen Bahnflächen ausgegliedert wurden
Städtebaulich-freiräumliches Werkstattverfahren 2022/2023 und Rahmenplanung
Zwischen September 2022 und Mai 2023 wurde ein städtebaulich-freiräumliches Werkstattverfahren als wettbewerblicher Dialog durchgeführt, in dem acht Planungsteams Entwurfsideen zur Konkretisierung der Gebietsentwicklung unter Berücksichtigung von Bürgerhinweisen erarbeitet haben. Bis voraussichtlich Ende 2024 wird auf Grundlage des Siegerentwurfs ein städtebaulich-freiräumlicher Rahmenplan erarbeitet.
Gebietsbeirat
Ein gewählter Gebietsbeirat begeleitet die gesamte Entwicklung des zukünftigen Stadtquartiers. Mitglieder in dem Gremium sind Bewohnerinnen und Bewohner aus der näheren Umgebung, später auch aus dem neuen Stadtquartier sowie Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Gewerbebetrieben, Dienstleistungseinrichtungen, Schulen oder Gemeinbedarfseinrichtungen. Zu den Aufgaben gehört es, den Planungs- und Umsetzungsprozess konstruktiv zu begleiten und Kollektivinteressen zur Sprache zu bringen, die von der Planung betroffen sind. Der Gebietsbeirat nimmt aktiv an den Beteiligungsveranstaltungen teil. Er wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Art der Beteiligung: Mitwirkung
Kontakt für Rückfragen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung II - Städtebau und Projekte
Referat II W - Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Verantwortliche Stelle
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin