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Bebauungsplan 8-106 („Saltykowstraße")

laufend
Ort
Das Plangebiet liegt zwischen Saltykowstraße, Karl-Marx-Straße, Thomasstraße, Mittelweg und Bornsdorfer Straße im Bezirk Neukölln.
Thema
Stadtentwicklung
Laufzeit
Die Dauer eines Bebauungsplanverfahrens ist aufgrund verschiedener Einflussfaktoren schwer prognostizierbar. Im Regelfall ist von einer Dauer von mindestens zwei bis drei Jahren auszugehen.
Kosten
Verwaltungskosten entstehen generell durch den Personalaufwand innerhalb der Behörden und gegebenenfalls erforderliche Gutachten. Die Höhe der Baukosten ist Gegenstand nachgeordneter Verfahren.
Art der Beteiligung
Mitwirkung
Referenznr.
2023-00650, bearbeitet am

Worum geht's?

Der Bebauungsplan 8-106 umfasst den Block 182 zwischen Saltykowstraße, Karl-Marx-Straße, Thomasstraße, Mittelweg und Bornsdorfer Straße vollständig und befindet sich in einem nach § 142 Baugesetzbuch förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Der Erhalt des prägenden Baumbestandes auf der Grünfläche im Blockinnenbereich und deren Aufwertung für die Bewohnerinnen und Bewohner ist gemäß dem Entwicklungskonzept für den Block 182 aus dem Jahr 2015 ein wichtiges Sanierungsziel für das Plangebiet. Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung einer Grünfläche im Blockinnenbereich. Zudem wird der Bereich entlang der Karl-Marx-Straße als Urbanes Gebiet, der Bereich entlang der Bornsdorfer Straße als Allgemeines Wohngebiet und das Grundstück Bornsdorfer Straße 37A, als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festgesetzt.

Der Bebauungsplan 8-106 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

Stand des Verfahrens:

  • Frühzeitige Behördenbeteiligung: 14.11.-14.12.2022
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 30.01. - 17.02.2023

Bei Fragen bezüglich des Verfahrensstandes wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin, s.u..

Eine generelle Übersicht zum Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens finden Sie unter: Graphische Darstellung des Bebauungsplanverfahrens in Neukölln

Art der Beteiligung: Mitwirkung

Die Beteiligung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§§ 3 und 4 Baugesetzbuch). Eine Beteiligung ist zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung sowie …
Die Beteiligung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§§ 3 und 4 Baugesetzbuch). Eine Beteiligung ist zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung möglich. Auf die Beteiligungszeiträume wird in der Tagespresse, den Wochenblättern, auf Aushängen im Rathaus, auf der Internetseite des Stadtentwicklungsamtes und auf mein.berlin.de hingewiesen.

Kontakt für Rückfragen

Frau Peuker, städtebauliche Koordinierungsstelle, Kommunikation und Beteiligung

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Fachbereich Stadtplanung
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin

Telefon: 030 90239 2423

E-Mail

Verantwortliche Stelle

Bezirksamt Neukölln

Karl-Marx-Str. 83
12043 Berlin

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