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Beteiligungsmodell Tempelhofer Feld

Tempelhofer Feld

Ort
Tempelhofer Feld
Laufzeit
Fortlaufend
Themen
Nachbarschaft & Teilhabe; Umwelt & Grünflächen
Kosten
200.000€/Jahr (Kapitel 0750 Titel 5 31 21)
Art der Beteiligung
Mitwirkung / siehe Beteiligungsprojekte
Referenznr.
2022-00572, bearbeitet am

Mit dem Volksentscheid 2014 stimmten die Bürger*innen Berlins für das „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes“ (ThFG). Es folgte ein zweijähriger Prozeß, in dem folgende Fragen geklärt wurden: Wie soll das Tempelhofer Feld künftig genutzt werden? Wie wird die dauerhafte Beteiligung der Bürger*innen sichergestellt und schließlich: Wie werden die Entwicklungsziele nachhaltig umgesetzt?

Mit dem ThFG wurde vorgegeben, dass Vertreter*innen der Verwaltung und der Bürgerschaft gemeinsam einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) für die einzigartige Freifläche erarbeiten. Ergebnis dieser Ausarbeitung ist das seit Herbst 2016 bestehende Beteiligungsmodell. Gewählte Bürger*innen, Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie der Grün Berlin GmbH arbeiten dazu fortlaufend in einer monatlichen, öffentlich tagenden Feldkoordination zusammen.

Art der Beteiligung
Mitwirkung

Mit dem Volksentscheid am 25. Mai 2014 stimmten die Bürger*innen Berlins für das „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes“ (ThFG). Es folgte ein zweijähriger Prozeß, in dem folgende Fragen geklärt wurden: Wie soll das Tempelhofer Feld künftig genutzt werden? Wie wird die dauerhafte Beteiligung der Bürger*innen sichergestellt und schließlich: Wie werden die Entwicklungsziele nachhaltig umgesetzt?

Kontaktinformation

Kontakt für Rückfragen

Julia Kliemann

E-Mail: tempelhoferfeld@senUMVK.berlin.de

Telefon: +49 30 9025 1656

Webseite: https://tempelhofer-feld.berlin.de

Verantwortliche Stelle

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

Webseite: https://www.berlin.de/sen/uvk/

Beteiligungsprojekte