Beteiligungsmodell Tempelhofer Feld
Tempelhofer Feld
Bild: Lichtschwärmer
Tempelhofer Feld
Bild: Lichtschwärmer
Mit dem Volksentscheid 2014 stimmten die Bürger*innen Berlins für das „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes“ (ThFG). Es folgte ein zweijähriger Prozeß, in dem folgende Fragen geklärt wurden: Wie soll das Tempelhofer Feld künftig genutzt werden? Wie wird die dauerhafte Beteiligung der Bürger*innen sichergestellt und schließlich: Wie werden die Entwicklungsziele nachhaltig umgesetzt?
Mit dem ThFG wurde vorgegeben, dass Vertreter*innen der Verwaltung und der Bürgerschaft gemeinsam einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) für die einzigartige Freifläche erarbeiten. Ergebnis dieser Ausarbeitung ist das seit Herbst 2016 bestehende Beteiligungsmodell. Gewählte Bürger*innen, Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie der Grün Berlin GmbH arbeiten dazu fortlaufend in einer monatlichen, öffentlich tagenden Feldkoordination zusammen.
Mit dem Volksentscheid am 25. Mai 2014 stimmten die Bürger*innen Berlins für das „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes“ (ThFG). Es folgte ein zweijähriger Prozeß, in dem folgende Fragen geklärt wurden: Wie soll das Tempelhofer Feld künftig genutzt werden? Wie wird die dauerhafte Beteiligung der Bürger*innen sichergestellt und schließlich: Wie werden die Entwicklungsziele nachhaltig umgesetzt?
Julia Kliemann
E-Mail: tempelhoferfeld@senUMVK.berlin.de
Telefon: +49 30 9025 1656
Webseite: https://tempelhofer-feld.berlin.de
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Webseite: https://www.berlin.de/sen/uvk/