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G-23 \\ Nachhaltiges Bauen und Sanieren

Laufende Nummer: G-23

Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung

Einzelmaßnahme: Nachhaltiges Bauen und Sanieren

 

1.    Kurzbeschreibung:

Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) hat sich das Land Berlin verpflichtet, Neubauten und Komplettsanierungen in Bezug auf Nachhaltigkeit hinsichtlich indirekter CO2-Emissionen (z. B. durch die Baustoffherstellung, sogenannte Graue Energie) zu bewerten. Indirekte CO2-Emissionen sind darüber hinaus zu vermeiden und zu reduzieren.

a.)   

Das Land Berlin wird auf Bundesebene darauf hinwirken, dass eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes eine Ökobilanz für Neubauten fordert und zukünftig Lebenszyklus-orientierte Anforderungen an zu errichtende Gebäude und größere Sanierungen aufnimmt.

b.)

Das Land Berlin wird eine Holzbau-Offensive initiieren. Die Holzbauweise wird über das Bauinformationszentrum beworben. Die Thematik wird parallel durch Informationskampagnen bei der Entwicklung von Stadtquartieren und in Zusammenarbeit mit der Servicestelle “Energetische Quartiersentwicklung” thematisiert, verbreitet und so in die Umsetzung gebracht.

c.)  

Der Berliner Senat wird eine Prüfung zur Aktualisierung der Bauordnung für Berlin durchführen. Ziel ist, dass die Sanierung im Bestand nicht teurer als der Abriss und Neubau wird. Die Umbaukultur und das Prinzip „Sanierung statt Abriss“ soll aufgenommen werden.

 

2.    Akteur*innen:

  • Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Unterstützung: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (hinsichtlich. Bauinfozentrum)
  • Bezirke

 

3.    Zielgruppe:

  • „Bund“ (Gesetzgebung auf Bundesebene)
  • Gebäudeeigentümer*innen
  • Bauherr*innen
  • Wohnungsunternehmen
  • Baugruppen
Referenznr.: 2022-13795

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