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G-22 \\ Räumliche Wärmeplanung

Laufende Nummer: G-22

Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung

Einzelmaßnahme: Räumliche Wärmeplanung

 

1.    Kurzbeschreibung:

Eine räumliche Wärmeplanung ist als integriertes Planungsinstrument für die Wärmewende zu entwickeln und eine zukünftige Weiterentwicklung und Einbindung in die Stadtentwicklung festzuschreiben. Dabei beschreibt ein übergeordneter zu erstellender Wärmeleitplan als neuer Stadtentwicklungsplan (StEP) Energie auf Basis einer Bedarfsanalyse langfristige Lösungen für eine optimale klimaneutrale sowie sozialverträgliche Wärmeversorgung der Stadt.  Versorgungsoptionen durch Erneuerbare Energien, (Misch-)Gas oder Wärmenetze sollen einbezogen werden.

Dazu in Wechselwirkung stehen räumliche Wärmeplanungen auf Quartiers- oder Bezirksebene.

Die Wärmeplanung baut im Wesentlichen auf dem Wärmekataster auf (aktuell in der Entwicklung).

Zur Unterstützung der Umsetzung der Wärmeplanung ist die Maßnahme mit weiteren BEK-Maßnahmen abzustimmen, insbesondere zu berücksichtigen sind:

  • Verbrennungsverbote oder -beschränkungen fossiler Brennstoffe (G-27),
  • Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien im Sanierungsfall (G-26),
  • die Entwicklung und Umsetzung von Quartierskonzepten (G-1),
  • eine gezielte Beratungsoffensive (G-16) und
  • gezielte Fördermöglichkeiten (G-13).

Ein Beteiligungsprozess und eine Einbindung u.a. der Energieversorger; Projektentwickler*innen, Investor*innen und Gebäudeeigentümer*innen sind in der Erarbeitung des Wärmeleitplans vorausgesetzt. Kapazitäten zur Entwicklung, Aktualisierung und langfristigen Begleitung der Wärmeplanung sind zu berücksichtigen.

Durch die Wärmeplanung wird keine direkte CO2-Minderung erreicht. Die Wirkung der oben genannten BEK-Maßnahmen wird jedoch durch eine übergeordnete Struktur und Zielsetzung erhöht. Nach Erstellung des Wärmeleitplans soll die Anzahl bzw. die Fläche von Gebieten, wo bereits ein räumlicher Wärmeplan vorliegt, gemonitort werden.

Ein übergeordnetes Monitoring der Wärmewende soll anhand des Wärmekatasters aufgebaut werden.

 

2.    Akteur*innen:

  • Federführung: Die zuständige Senatsverwaltung ist zu klären, Vorschlag: SenWiEnBe oder SenUMVK
  • Unterstützend: o    Ggf. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Entwicklung des Wärmekatasters) o    Die Berliner Bezirke (Umsetzung) o    Zusätzlich im Beteiligungsprozess (Forschungsinstanzen, Wohnungsbaugesellschaften (städt./priv.), Gebäudeeigentümer*innen, EVU…, Fachexpert*innen)

 

3.    Zielgruppe:

  • Eigentümer*innen
  • Wohnungsunternehmen
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Quartiersakteur*innen sowie –initiativen
Referenznr.: 2022-13794

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