G-12 \\ Sozialverträglichkeit energetischer Maßnahmen
Laufende Nummer: G-12
Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung
Einzelmaßnahme: Sozialverträglichkeit energetischer Maßnahmen
1. Kurzbeschreibung:
Die Sozialverträglichkeit bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen ist gesellschaftlich von immenser Bedeutung. Die Stadt hat darauf mit bezirklichen Erhaltenssatzungen - sogenannte Milieuschutzgebiete - für inzwischen mehr als 70 Stadt¬gebiete reagiert. Aktuelle Studien belegen, dass sich Sozialverträglichkeit bei der Umsetzung anspruchsvoller energetischer Maßnahmen erzielen lässt. Voraussetzung dafür ist, dass die Modernisierungsumlage beispielsweise durch Inanspruchnahme vorhandener Förderoptionen durch die Gebäudeeigentümer*innen niedrig ist. Folgende Maßnahmen sind vorzusehen:
a.)
Das Land Berlin wird auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die zulässige Modernisierungsumlage auf ein sozialverträgliches Niveau begrenzt wird.
b.)
Parallel wird sich das Land beim Rat der Bürgermeister dafür einsetzen, dass die Bezirke anspruchsvolle energetische Sanierungen in Erhaltungsgebieten unterstützen und parallel den Bezirken dafür organisatorische und fachliche Hilfe anbieten.
c.)
Andere wohn- und sozialpolitische Instrumente sind zu nutzen und weiterzuentwickeln
d.)
Private Gebäudeeigentümer*innen müssen breite Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten zu den Themen energetische Modernisierung, Modernisierungsumlage, Beantragung / Abrechnung, Beauftragung von Firmen, Qualitätskontrolle bei Ausführung und Abrechnung von Fördermitteln. Das Beratungsangebot des Bauinformationszentrums (G-16) soll diese Aspekte aufgreifen.
Die CO2-Minderungswirkung dieser Maßnahme ist mittel bis hoch, die gesellschaftliche Relevanz sehr hoch.
Ein quantitatives Monitoring dieser Maßnahme ist nicht möglich; qualitativ kann die Abarbeitung der Teilmaßnahmen überprüft werden.
2. Akteur*innen:
- Land Berlin
- Federführung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Bezirke: Stadtplanungsämter, Milieuschutzbeauftragte, ggf. Klimaschutz-/Energiebeauftragte
- Unterstützung: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
3. Zielgruppe:
- Bund
- Wohngebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wie Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, WEG
- Mieterinnen und Mieter
- Quartiersakteurinnen und -akteure sowie –initiativen